Ehrungen/Ehrenamtskarte

Ehrung für kommunale Verdienste

Vorschläge über zu ehrende Persönlichkeiten können von den Kommunen mit Formblatt beim Landratsamt Augsburg, Geschäftsbereich 3 Sicherheit und Ordnung, Kommunales und Verbraucherschutz, eingereicht werden (Telefonnummer für Rückfragen: 0821 3102 2360).


Staatliche Ehrungen

Ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger können Orden, Ehrungen und sonstige Auszeichnungen der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Bayern erhalten.

Das Landratsamt Augsburg ist zusammen mit der Regierung von Schwaben, den Staatsministerien und der Bayerischen Staatskanzlei für die Bearbeitung dieser Ehrungen zuständig. Jede und jeder kann die Verleihung eines Ordens an einen anderen anregen. 

Die Formulare für die Verleihung einer solchen Auszeichnung, die gesetzlichen Grundlagen sowie eine Beschreibung der gängigsten Orden und Ehrenzeichen finden Sie hier.

Auszeichnungsvorschläge können auch direkt beim Landratsamt Augsburg eingereicht werden (Landratsamt Augsburg, Geschäftsbereich 3 Sicherheit und Ordnung, Kommunales und Verbraucherschutz, Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg). Dafür genügt ein formloses Schreiben, in dem der Name, die Adresse und eine ausführliche Schilderung der zu ehrenden Person enthalten sein sollen (Telefonnummer für Rückfragen: 0821 3102 2313).


Ehrenamtskarte


Ehrenamt