Ehrung für kommunale Verdienste
Die Medaille für besondere Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung, meist kurz Kommunale Verdienstmedaille genannt, ist eine in Bayern seit 1966 vom Bayerischen Staatsministerium des Innern jährlich verliehene Auszeichnung für Tätigkeiten in kommunalen Ehrenämtern, insbesondere für Mandatsträger, „für langjähriges verdienstvolles Wirken in der kommunalen Selbstverwaltung”.
Sie wird in den Stufen Gold, Silber oder Bronze vergeben, ist nicht zum Tragen in der Öffentlichkeit bestimmt und ist kein Orden oder Ehrenzeichen im Sinne der Bayerischen Verfassung.
Neben der Medaille wird eine Dankurkunde über die Verleihung und seit 1989 auch eine Anstecknadel überreicht.
Die Dankurkunde für besondere Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung, meist kurz Kommunale Dankurkunde genannt, ist eine weitere Auszeichnung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, welche auch jährlich für Tätigkeiten in kommunalen Ehrenämtern verliehen wird, insbesondere für Mandatsträger, „für mindestens 18-jähriges verdienstvolles Wirken in der kommunalen Selbstverwaltung”.
Vorschläge über zu ehrende Persönlichkeiten können von den Kommunen mit Formblatt beim Landratsamt Augsburg, Geschäftsbereich 3 Sicherheit und Ordnung, Kommunales und Verbraucherschutz, eingereicht werden.
Staatliche Auszeichnungen und Ehrungen
Der Staat ist daran interessiert, Persönlichkeiten, Bürgerinnen und Bürger, die sich über einen längeren Zeitraum im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, sportlichen und kulturellen Bereich oder auch langjährig ehrenamtlich in Vereinen, Verbänden und Organisationen zum Wohle der Allgemeinheit weit über das übliche Maß hinaus engagieren, zu ehren. Ziel ist es, die Vielfalt herausragender Leistungen in allen Bereichen des öffentlichen Lebens zu würdigen.
Der Bundespräsident bzw. der Bayerische Ministerpräsident verleiht die Auszeichnungen.
Jeder Bürger kann bei den Ordensbehörden (z. B. Landratsamt, Regierung), die das Ordensverfahren durchführen, eine Ordensverleihung formlos unter Schilderung der Tätigkeiten und Verdienste und genauen Bezeichnung der Person anregen.
Orden werden als Bundes- oder Landesorden verliehen. Dazu zählen:
- Orden der Bundesrepublik Deutschland, z. B. Bundesverdienstmedaille, Bundesverdienstkreuz am Bande
- Landesorden des Freistaates Bayern, z. B. Bayerischer Verdienstorden, Staatsmedaille für soziale Verdienste, Pflegemedaille sowie das Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste von im Ehrenamt tätigen Frauen und Männern