Wer bekommt die Bayerische Ehrenamtskarte?
Voraussetzungen für die Ehrenamtskarte
Die blaue Ehrenamtskarte des Landkreises Augsburg, mit einer Gültigkeit von drei Jahren, wird vergeben an ehrenamtlich Tätige, die:
im Landkreis Augsburg wohnen
ein freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich mind. 5 Stunden/Woche oder bei Projektarbeiten mindesten 250 Stunden jährlich leisten (ein angemessener Kostenersatz ist zulässig).
seit mindestens 2 Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im bürgerschaftlichen Engagement tätig sind,
mindestens 16 Jahre alt sind.
Ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen erhalten auf Wunsch die blaue Ehrenamtskarte:
Inhaber der Jugendleiterkarte (Juleica),
aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung (Feuerwehrgrundausbildung),
aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für ihren jeweiligen Einsatzbereich.
Die unbefristet gültige goldene Ehrenamtskarte erhalten:
Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten sowie Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst, die das Feuerwehrabzeichen des Freistaates Bayern bzw. die Auszeichnung des bayerischen Innenministeriums für 25-jährige oder 40-jährige aktive Dienstzeit erhalten haben.
Ehrenamtliche, die nachweislich mindestens 25 Jahre mindestens fünf Stunden die Woche oder 250 Stunden jährlich ehrenamtlich tätig waren.
Die Bayerische Ehrenamtskarte ist nur in Verbindung mit einem Ausweisdokument gültig. Nach Ende der dreijährigen Gültigkeitsdauer kann die blaue Ehrenamtskarte neu beantragt werden, eine automatische Verlängerung erfolgt nicht. Die Ehrenamtskarte kann nicht auf dritte übertragen werden.