Energiepreiszuschuss

Die Staatsregierung hat am 20. Dezember 2022 ein Unterstützungspaket für den bayerischen Sport im Umfang von 30 Millionen Euro beschlossen, das unter anderem einen allgemeinen Energiepreiszuschuss für Sport- und Schützenvereine mit einem Umfang von bis zu 18 Millionen Euro vorsieht. Die verfahrensmäßige Abwicklung des allgemeinen Energiepreiszuschusses soll durch die Kreisverwaltungsbehörden erfolgen und ist zur Vermeidung zusätzlichen Verwaltungsaufwands eng mit dem Verfahren zur Ausreichung der Vereinspauschale 2023 verknüpft.

 

Die Auszahlung erfolgte auf gesonderten Antrag gemeinsam mit der Auszahlung der Vereinspauschale 2023 zunächst pauschal ohne weitere Prüfung in Höhe von 80 Prozent einer einfachen Vereinspauschale. Etwaige Überzahlungen werden nun im Nachgang bei Vorliegen der Jahresrechnungen 2023 mit der Vereinspauschale 2024 verrechnet.

 

Hierfür ist das Einreichen des entsprechenden Verwendungsnachweises samt Belegen bis zum 30. April 2024 notwendig. (Ausschlussfrist)

 

Die „Richtlinie über die Gewährung eines allgemeinen Energiepreiszuschusses für gemeinnützige Sport- und Schützenvereine mit Sitz in Bayern“ samt ergänzenden Hinweisen sowie ein zentrales Formular für den Verwendungsnachweis des allgemeinen Energiepreiszuschusses sind im Downloadbereich in der rechten Spalte zu finden. 

Ansprechperson

Vorname Name Telefon Fax E-Mail
Barbara
Wengenmeir
Sportbeauftragte
(0821) 3102-2394 (0821) 3102-1394
Birgit
Riegel
stellvertretende Sportbeauftragte
(0821) 3102-2393 (0821) 3102-1393

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