Energiepreiszuschuss
Die Staatsregierung hat am 20. Dezember 2022 ein Unterstützungspaket für den bayerischen Sport im Umfang von 30 Millionen Euro beschlossen, das unter anderem einen allgemeinen Energiepreiszuschuss für Sport- und Schützenvereine mit einem Umfang von bis zu 18 Millionen Euro vorsieht. Die verfahrensmäßige Abwicklung des allgemeinen Energiepreiszuschusses soll durch die Kreisverwaltungsbehörden erfolgen und ist zur Vermeidung zusätzlichen Verwaltungsaufwands eng mit dem Verfahren zur Ausreichung der Vereinspauschale 2023 verknüpft.
Die Auszahlung erfolgt auf gesonderten Antrag gemeinsam mit der Auszahlung der Vereinspauschale 2023 zunächst pauschal ohne weitere Prüfung in Höhe von 80 Prozent einer einfachen Vereinspauschale. Etwaige Überzahlungen werden erst im Nachgang bei Vorliegen der Jahresrechnungen 2023 mit der Vereinspauschale 2024 verrechnet.
Der allgemeine Energiepreiszuschuss kann bis Montag, 15. Mai 2023, beantragt werden.
Die „Richtlinie über die Gewährung eines allgemeinen Energiepreiszuschusses für gemeinnützige Sport- und Schützenvereine mit Sitz in Bayern“ samt ergänzenden Hinweisen sowie ein zentrales Formular für die Antragstellung des allgemeinen Energiepreiszuschusses sind im Downloadbereich in der rechten Spalte zu finden. Zusätzlich wurde vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ein entsprechender Online-Antrag erstellt, der in Kürze über das Bayern.Portal bereitgestellt wird.