Förderung des Frühschwimmerabzeichens (sogenanntes „Seepferdchen“)
Zum ersten Schultag bzw. Kindergartentag erhalten Erstklässlerinnen/Erstklässler und Vorschulkinder des (Vor-)Schuljahres 2021/2022 einen Gutschein über 50 Euro für einen Kurs zum Erwerb des Seepferdchens. Hierdurch sollen die coronabedingt großflächig ausgefallenen Schwimmlernkurse kompensiert und der Erwerb der Schwimmfähigkeit der Kinder wirkungsvoll unterstützt werden.
Bei der Abwicklung des Förderverfahrens besteht für Schwimmvereine und die von ihnen angebotenen Kurse die Besonderheit, dass entweder ein Antrag bei der örtlichen Kreisverwaltungsbehörde oder alternativ beim Bayerischer Landes-Sportverband e. V., BLSV gestellt werden kann. Diese ausschließlich für Schwimmvereine bestehende Wahlmöglichkeit wurde eröffnet, da der BLSV über eine vorhandene Digital-Plattform verfügt, über die bei ihm organisierte Schwimmvereine auf bereits vorhandene Daten zugreifen können und insoweit eine erleichterte Abwicklung unterstützt wird. Wird ein Antrag beim BLSV gestellt, erfolgt auch die weitere Abwicklung des Förderverfahrens ausschließlich durch den BLSV. Die Anträge von DLRG, Wasserwacht und privaten Anbietern laufen ausschließlich über die Kreisverwaltungsbehörde. Für die Antragstellung bei den Kreisverwaltungsbehörden ist die Excel-Tabelle aus dem Download zu verwenden. Das Formular ist auch auf der Internetseite des Bayer. Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration (StMI) www.mach-mit.bayern.de eingestellt.
Die Ansprechpartner im Landratsamt Augsburg können unter folgender E-Mail kontaktiert werden: [email protected]remove-this.LRA-a.bayern.de
Eckdaten:
Sportvereine: Zuständigkeit liegt beim BLSV (FAQ im Downloadbereich auf der rechten Seite)
DLRG/Wasserwacht und private Anbieter: Antragsformular/Excel Datei im Download auf der rechten Seite
- Füllen Sie die Excel-Datei mit den Schwimmteilnehmern aus, schicken Sie Ihre Qualifikation sowie die Gutscheine per Scan an [email protected]remove-this.LRA-a.bayern.de
- Nach der Prüfung des Landratsamtes erfolgt die Auszahlung jeweils zum Monatsanfang über das Landratsamt
- Bewilligungszeitraum 14. September 2021 bis 31. Dezember 2022