Förderung des Frühschwimmerabzeichens (sogenanntes „Seepferdchen“)

 

Die Schwimmfähigkeit der Kinder in Bayern ist essenziell für ihr gesundes Aufwachsen, die soziale Interaktion, die Erweiterung ihrer Sport-/Freizeitmöglichkeiten und nicht zuletzt unverzichtbarer Bestandteil zur Unfallprävention und Sicherheit. Angesichts des hohen Anteils an Nichtschwimmern im Kindesalter möchte die Staatsregierung Kinder in Bayern deshalb wirkungsvoll dabei unterstützen, das sichere Schwimmen zu erlernen. Daher wird das Schwimmförderprogramm „Mach mit – Tauch auf!“ weitergeführt.

Alle Erstklässlerinnen und Erstklässler bzw. Vorschulkinder des Schul- bzw. Kindergartenjahres 2023/2024 erhalten zu Beginn des neuen Schul- bzw. Kindergartenjahres einen Gutschein über 50 € für einen Schwimmkurs zum Erwerb des „Seepferdchens“. Durch die nochmalige Einbeziehung der Erstklässlerinnen und Erstklässler im neuen Schul- bzw. Kindergartenjahr sollen auch die Kinder erreicht werden, die wegen Nichtdurchführung des Programms im letzten Jahr bislang keinen Gutschein erhalten haben. Um den Anteil an Nichtschwimmern bereits bei Schuleintritt nachhaltig und signifikant zu verringern, wird das Schwimmförderprogramm „Mach mit – Tauch auf!“ zudem ab 2024/2025 verstetigt. Ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 sollen dementsprechend alle Vorschulkinder jährlich zu Beginn des jeweiligen Kindergartenjahres einen Gutschein über 50 € für einen Schwimmkurs zum Erwerb des „Seepferdchens“ erhalten.

Die Anträge von DLRG, Wasserwacht und privaten Anbietern laufen ausschließlich über die Kreisverwaltungsbehörde. Für die Antragstellung bei den Kreisverwaltungsbehörden ist die Excel-Tabelle aus dem Download zu verwenden. Das Formular ist auch auf der Internetseite des Bayer. Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration (StMI) www.mach-mit.bayern.de eingestellt.

Die Ansprechpartner im Landratsamt Augsburg können unter folgender E-Mail kontaktiert werden: sport@remove-this.LRA-a.bayern.de

 

Eckdaten:

Sportvereine: Zuständigkeit liegt beim BLSV

 

DLRG/Wasserwacht und private Anbieter: Antragsformular/Excel Datei im Download auf der rechten Seite

  • Füllen Sie die Excel-Datei mit den Schwimmteilnehmern aus, schicken Sie Ihre Qualifikation sowie die Gutscheine per Scan an sport@remove-this.LRA-a.bayern.de 
  • Nach der Prüfung des Landratsamtes erfolgt die Auszahlung über das Landratsamt
  • Bewilligungszeitraum 12. September 2023 bis 9. September 2024

Förderung des Frühschwimmerabzeichens