Landkreis Augsburg (Druckansicht)

Vereinspauschale

Unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt und fördert der Freistaat Bayern den regelmäßigen Sportbetrieb in Sport- und Schützenvereinen.

Antragstellung bei allen Kreisverwaltungsbehörden bis 1. März des Förderjahres (Achtung: Ausschlussfrist).

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr über die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien - SportFöR) vom 30. Dezember 2016 (AIIMBI.2017 S.14)

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