Altfahrzeuge
Unter Altfahrzeugen versteht man Kraftfahrzeuge, welche aufgrund eines Unfalls oder erheblicher Mängel nicht mehr für den Straßenverkehr zugelassen werden können. Diese sollen durch den letzten Besitzer auf Basis der Altfahrzeugverordnung einem umweltgerecht arbeitenden Entsorgungsfach- bzw. Demontagebetrieb oder einer anerkannten Rücknahmestelle zugeleitet werden.
Die Altfahrzeugverordnung gilt dabei nur für
- PKW mit höchstens acht Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz),
- Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem Höchstgewicht bis zu 3,5 Tonnen,
- dreirädrige Kraftfahrzeuge (ausgenommen dreirädrige Krafträder).
Das illegale Entsorgen von Altfahrzeugen kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen, welche mit Geldbuße belegt ist und von Amts wegen verfolgt wird.