Verfahren nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz
Das bodenschutzrechtliche Verfahren verläuft ausgehend von der Gefahrenvermutung in mehreren Stufen.
1. Die betreffende Fläche wird im Kataster erfasst. Danach ermittelt das Landratsamt insbesondere die frühere und derzeitige Nutzung der Fläche, die Bebauung und die Eigentums- und Besitzverhältnisse, um beurteilen zu können, ob ein Anfangsverdacht für das betreffende Grundstück besteht (historische Untersuchung).
2. Ist ein Anfangsverdacht gegeben, wird darauffolgend eine orientierende Untersuchung durchgeführt, ob der Verdacht ausgeräumt werden kann oder der hinreichende Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung besteht.
3. Darauffolgend wird in der Detailuntersuchung eine vertiefte weitere Untersuchung zur abschließenden Gefährdungsabschätzung durchgeführt.
4. Stellt sich dabei heraus, dass es sich bei der schädlichen Bodenveränderung um eine tatsächliche Altlast handelt, so werden eine Sanierungsuntersuchung durchgeführt, ein Sanierungsplan aufgestellt und die Sanierung angeordnet oder vertraglich vereinbart.
5. Nach erfolgter Sanierung und dem Nachweis des Sanierungserfolges kann die Fläche aus dem Altlastenverdacht entlassen werden.