Landkreis Augsburg (Druckansicht)

Immissionsschutzrechtliche Genehmigung & Anzeige
Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung wird für die Errichtung, den Betrieb und die wesentliche Änderung von Anlagen benötigt, welche der allgemeinen Definition einer Anlage im immissionsschutzrechtlichen Sinne entsprechen. Diese Anlagen sind in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) genannt (z. B. große Feuerungsanlagen, Asphaltmisch-anlagen, Anlagen zur Herstellung chemischer Erzeugnisse, große Tierhaltungen, Autowrackplätze, Abfallrecyclinganlagen, Lager für brennbare Gase, Pflanzenschutzmittel oder giftige Stoffe, Anlagen zur Textilveredelung, Brauereien, Biogasanlagen).
Anlagenänderungen mit offensichtlich geringen Umweltauswirkungen bedürfen keiner immissionsschutzrechtlichen Genehmigung, sondern können im Anzeigeverfahren genehmigungsfrei gestellt werden. Die Genehmigungserfordernisse anderer Rechtsgebiete, z. B. Baurecht, bleiben jedoch hierbei unberührt.
Sollten Sie Fragen haben, welches Verfahren im Detail durchzuführen ist, und welche Unterlagen dazu erforderlich sind, stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne zur Verfügung.