Immissionsschutzrechtliche Schlussabnahme
Nach erfolgter Inbetriebnahme einer genehmigungsbedürftigen Anlage oder dem Abschluss einer wesentlichen Änderung findet regelmäßig eine Schlussabnahme der (geänderten) Anlage statt. Dieser Termin vor Ort stellt sicher, dass die Anlage nach dem im Bescheid festgesetzten Inhalt errichtet und betrieben wird.