Kleine und mittlere Feuerungsanlagen

Unter kleinen und mittleren Feuerungsanlagen sind beispielsweise Kachelöfen und Gebäudeheizungen zu verstehen, welche nur mit bestimmten Brennstoffen (z.B. Steinkohle, Braunkohle, naturbelassenes stückiges Holz) betrieben werden dürfen. Das Verbrennen von Altpapier, Kunststoffen und sonstigen Abfällen hat nicht nur einen negativen Effekt auf die Lebensdauer der Anlage, sondern führt auch zu erheblichen Umweltbelastungen, welche Ordnungswidrigkeiten darstellen und mit Geldbuße geahndet werden können.

Der Einsatz der richtigen Brennstoffe und das richtige Heizen werden vom Bezirkskaminkehrermeister einmal jährlich durch Messungen überwacht. Bei einer wiederholten Überschreitung der Grenzwerte kann der Anlagenbetreiber zur Instandsetzung verpflichtet werden.

Ansprechperson

Vorname Name Telefon Fax E-Mail
Birgid
Brummer-Kuhlmann
(0821) 3102-2367 (0821) 3102-1367

Kleine und mittlere Feuerungsanlagen