Jagd: Abschussplanung

 

Allgemeines
Reh- und Damwild darf nur im Rahmen eines Abschussplanes erlegt werden. Abschusspläne sind gemeinsam von den Jagdgenossenschaften bzw. Eigenjagdbesitzern und den Jagdpächtern aufzustellen. Für Rehwild ist alle drei Jahre, für Damwild jedes Jahr, ein Abschussplan aufzustellen. Ein Jagdjahr beginnt immer am 1. April und endet am 31. März eines jeden Jahres. Grundlage für die Abschussplanung ist das vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten alle drei Jahre durchzuführende Vegetationsgutachten.

Kosten für den Abschussplan

  • Einjähriger mindestens acht Euro, höchstens 30 Euro
  • Dreijähriger mindestens 13 Euro, höchstens 60 Euro

Die Kosten hängen von der Anzahl des zu erlegenden Wildes ab.

 

Ansprechperson

Vorname Name Telefon Fax E-Mail
Margit
Strohmaier
(0821) 3102-2256 (0821) 3102-1256

Jagd: Abschussplanung