Ausländertagesjagdschein

Allgemeines
Für ausländische Jagdgäste, die in Deutschland zur Jagd eingeladen sind, besteht die Möglichkeit, einen Ausländertagesjagdschein zu beantragen. Der Ausländertagesjagdschein ist für 14 aufeinanderfolgende Tage gültig. Der ausländische Jagdgast muss im Besitz eines gültigen Jagdscheines seines Heimatlandes sein. Der Antrag ist bei der unteren Jagdbehörde zu stellen, in deren räumlichem Zuständigkeitsbereich der ausländische Jagdgast sich aufhalten möchte.

Notwendige Unterlagen

  • Angabe von Name, Vorname, Geburts-Datum, Geburts-Ort und Heimatadresse, ebenso genauen Aufenthaltszeitraum und Aufenthaltsort
  • gültiges Passdokument in Kopie
  • gültige ausländische Jagderlaubnis (in Kopie und eventuell deutsche Übersetzung)
  • Jagdhaftpflichtversicherung (Mindestversicherung: 500.000 Euro Personenschäden und 50.000 Euro Sachschäden)
  • Ein Passbild (bei Erstausstellung)
  • Europäischer Feuerwaffenpass (in Kopie falls vorhanden)


Hinweise zur Beantragung:
Wir bitten darum, mindestens vier Wochen vor dem geplanten Aufenthalt des Jagdgastes, Kontakt mit der Jagdbehörde aufzunehmen. Eine rechtzeitige Bearbeitung kann sonst nicht garantiert werden.

Kosten
15 Euro (Gebühr 10 Euro und Abgabe 5 Euro)

Ansprechperson

Vorname Name Telefon Fax E-Mail
Jutta
Greggenhofer
(0821) 3102-2257 (0821) 3102-1257
Margit
Strohmaier
(0821) 3102-2256 (0821) 3102-1256

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