Jagdaufseher

Allgemeines
In einem Jagdbezirk obliegt der Jagdschutz neben den zuständigen öffentlichen Stellen dem Revierinhaber und den bestätigten Jagdaufsehern. Auf Antrag des Revierinhabers kann ein jagdpachtfähiger Jäger als Jagdaufseher bestätigt werden.Zuständig für die Bestätigung ist die untere Jagdbehörde (Kreisverwaltungsbehörde). Der Jäger muss einen gültigen Jagdschein besitzen. Ebenso muss er jagdpachtfähig, persönlich zuverlässig (wird von der unteren Jagdbehörde geprüft) und fachlich geeignet (ausreichende praktische Erfahrungen und Kenntnisse) sein. Der Jagdaufseher erhält einen Ausweis über seine Bestätigung und ein Dienstabzeichen, diese sind bei der Ausübung stets mitzuführen.

Notwendige Unterlagen

  • schriftlicher Antrag des Revierinhabers
  • gültiger Jagdschein
  • ein Passbild

Kosten

  • Bestätigung: 20 Euro 
  • Auslagen für Dienstabzeichen: 31,50 Euro

Ansprechperson

Vorname Name Telefon Fax E-Mail
Jutta
Greggenhofer
(0821) 3102-2257 (0821) 3102-1257
Margit
Strohmaier
(0821) 3102-2256 (0821) 3102-1256

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