Jagdgenossenschaft
Die Grundeigentümer der jagdbaren Flächen, die zu einem Gemeinschaftsjagdrevier gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, bilden eine Jagdgenossenschaft. Eine Jagdgenossenschaft (JG) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie gibt sich eine Satzung und wählt einen Jagdvorstand. Die Jagdgenossenschaft untersteht der Rechtsaufsicht der unteren Jagdbehörde. Das bedeutet, dass die untere Jagdbehörde die Erfüllung der gesetzlich festgelegten und übernommenen öffentlich-rechtlichen Aufgaben und Verpflichtungen der Jagdgenossenschaften überwacht und sie dabei unterstützt. Die jagdbaren Flächen der Jagdgenossen bilden das Gemeinschaftsjagdrevier (GJR). Die Gemeinschaftsjagdreviere werden in der Regel an Jäger zur Jagdausübung verpachtet.