Jagdschein
Aktueller Hinweis zur Jagdscheinverlängerung zum 1. April 2022
Aufgrund aktuellen Corona-Fallzahlen ist weiterhin eine persönliche Vorsprache bei der unteren Jagdbehörde nicht möglich.
Die Jagdscheinverlängerung wird wie auch schon in den letzten beiden Jahren ausschließlich über den Postweg abgewickelt.
Allen betroffenen Jägern und Jägerinnen senden wir die notwendigen Informationen Ende Januar 2022 auf dem Postweg zu.
Aktuelle Hinweise für Jägerprüflinge
Auch wegen der Erstausstellung des Jagdscheins nach Ablegen der Jägerprüfung ist eine persönliche Vorsprache in der unteren Jagdbehörde nicht möglich.
Die Erstausstellung von Jagdscheinen erfolgt ausschließlich über den Postweg.
Näheres entnehmen Sie bitte dem Schreiben "Vorgehen Erstausstellung Jagdschein" unter Downloads in der rechten Spalte.
Allgemeines
Wer die Jagd ausüben will muss im Besitz eines auf seinen Namen ausgestellten Jagdscheines sein, diesen bei Ausübung der Jagd mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. Der Jagdschein wird von der für den Wohnort des Antragsstellers zuständigen unteren Jagdbehörde (Kreisverwaltungsbehörde) als Ein- oder Dreijahresjagdschein erteilt. Für Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht 18 Jahre sind, darf nur ein Jugendjagdschein (gültig für ein Jahr) erteilt werden.
Vor der Ausstellung bzw. Verlängerung des Jagdscheines wird die persönliche Zuverlässigkeit von der unteren Jagdbehörde geprüft (Bundeszentralregister, Staatsanwaltschaft, Polizei). Bei Erstausstellung (z. B. Ablegung der Jägerprüfung), Zuzug in den Landkreis Augsburg und wenn der Jagdschein nicht fortlaufend verlängert wurde, ist es ratsam sich rechtzeitig vorher mit dem Landratsamt Augsburg in Verbindung zu setzen, da die sofortige Ausstellung bzw. Verlängerung des Jagdscheines ansonsten nicht möglich ist.
Für Antragsteller, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die Jägerprüfung nicht in Deutschland abgelegt haben, gelten zusätzliche Vorschriften.
Kosten
Jahresjagdschein: 40 Euro Gebühr zuzüglich 20 Euro Jagdabgabe
Dreijahresjagdschein: 90 Euro Gebühr zuzüglich 60 Euro Jagdabgabe
Jugendjagdschein: 25 Euro Gebühr zuzüglich 12,50 Euro Jagdabgabe
Notwendige Unterlagen
Schriftliche Bestätigung einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden), die den beantragten Geltungszeitraum des Jagdscheines vollständig abdeckt. Ohne Nachweis dieser Bestätigung kann ausnahmslos kein Jagdschein ausgestellt oder verlängert werden.
Persönliche Vorsprache bitte in der Halderstraße 29, 86150 Augsburg (Bohus-Center).
Zahlungen im Bohus-Center sind ausschließlich mit EC-Karte und PIN-Nr. möglich!
Jägerprüfung
Für die erstmalige Erteilung eines Jagdscheines ist die erforderliche Ablegung einer Jägerprüfung im Bundesgebiet erforderlich. Die Jägerprüfung beinhaltet einen schriftlichen und einen mündlich-praktischen Teil sowie eine Schießprüfung. Die Jägerprüfungen werden zentral für den Freistaat Bayern beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Landshut organisiert. Für nähere Auskünfte bitten wir Sie, sich direkt dort zu melden.