Nachtsichttechnik
Mit Inkrafttreten des Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes das waffenrechtliche Verbot von Nachtsichtvor- und Nachtsichtaufsatzgeräten für jagdliche Zwecke entfallen. Neu ist auch, dass Jäger diese Technik auf Schießständen einschießen und damit üben können. Außerdem ist es möglich, dass Büchsenmacher Nachtsichttechnik vorführen, montieren und einschießen dürfen.
Das Landratsamt Augsburg hat sich daher entschlossen, den Einsatz von Nachtsichttechnik zur Schwarzwildbejagung im gesamten Landkreisgebiet mittels Allgemeinverfügung zu gestatten. Jagdgäste und Begehungsscheininhaber benötigen zusätzlich noch eine schriftliche Erlaubnis des Revierinhabers.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den nebenstehenden Links und Downloads.