Schadensausgleich nach dem Atomgesetz
Als Folge des Reaktorunglücks in Tschernobyl im Jahr 1986 ist die Strahlenbelastung von Wildtieren teilweise noch immer über dem zulässigen Grenzwert von 600 Becquerel (Bq/kg). Gerade bei Wildschweinen wird dieser Wert oft überschritten.
|
Vom Bundesverwaltungsamt Köln erhalten Sie für das nicht mehr verwertbare Wildbret eine Entschädigungszahlung nach dem Atomgesetz (Entschädigung für verstrahltes Wildbret und die Strahlenmessung, die Kosten für die Vernichtung wird nicht übernommen).
Die untere Jagdbehörde beim Landratsamt Augsburg leitet Ihren Antrag, nachdem sie ihn geprüft und registriert hat, an das Bundesverwaltungsamt Köln zur Entschädigungszahlung weiter.
Notwendige Unterlagen
- Antrag auf Schadensausgleich (neu ab 1. Januar 2017)
- Protokoll des Messergebnisses
- Entsorgungsnachweis/Vernichtungsnachweis der Kategorie 1 (KAT 1)
Ab dem 1. Januar 2017 können die Unterlagen nur noch in der aktuellen Version und im Original akzeptiert werden!