Streckenliste

Der Revierinhaber (Jagdpächter oder Jagdausübungsberechtigter) hat das erlegte, gefangene und alles sonst verendet gefundene Wild in eine Streckenliste einzutragen. Bei abschussplanpflichtigem Wild sind die Eintragungen innerhalb einer Woche nach dem Erlegen in die Streckenliste einzutragen (siehe Abschussplan). Die Streckenliste ist der unteren Jagdbehörde jederzeit auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen. Jedem Revierinhaber werden rechtzeitig vor Beginn des Jagdjahres zwei Streckenlisten zugesandt.

Ansprechperson

Vorname Name Telefon Fax Raum E-Mail
Margit
Strohmaier
(0821) 3102-2256 (0821) 3102-1256 BC 315

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