Wildschäden

Für das Wildschadensersatzverfahren stellen wir Ihnen ein Ablaufdiagram zum Herunterladen zur Verfügung. Grundsätzlich ist auf eine fristgemäße Meldung des Schadens bei der zuständigen Gemeinde (schriftlich, zur Niederschrift oder Fax) zu achten. E-Mail allein entspricht nicht der Form (Berechnung der Frist nach § 186 ff BGB).

  • bei landwirtschaftlichen Flächen eine Woche nach Kenntnis, gemäß § 34 Satz 1 BJagdG
  • bei forstwirtschaftlichen Flächen am 1. Mai und 1. Oktober eines jeden Jahres gemäß § 34 Satz 2 BJagdG

Alles Weitere entnehmen Sie bitte dem Ablaufdiagramm.

Ansprechperson

Vorname Name Telefon Fax E-Mail
Margit
Strohmaier
(0821) 3102-2256 (0821) 3102-1256

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