Artenschutz
Der weltweit anhaltende Rückgang der biologischen Vielfalt und insbesondere der Rückgang der Arten und ihrer Populationen sind auf zahlreiche Faktoren zurückzuführen. Um dieser Entwicklung entgegenzutreten, sind staatliche Maßnahmen erforderlich, die den unterschiedlichen Gefährdungsursachen Rechnung tragen. Die einzelnen Regelungen des Artenschutzes richten sich sowohl gegen direkte Gefahren, wie beispielsweise den kommerziellen Handel mit wildlebenden Tieren und Pflanzen, wie auch gegen indirekte nachteilige Einwirkungen auf die Lebensräume und Standorte der Arten. Zum Schutz von seltenen und gefährdeten Tieren und Pflanzen gibt es internationale und nationale Vereinbarungen und Rechtsvorschriften. Hierzu gehören das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, die europäische Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie, das Bundesnaturschutzgesetz und die Bundesartenschutzverordnung. Artenschutzrecht ist in zahlreichen Verwaltungsverfahren z. B. in der Bauleitplanung zu beachten. Zum Schutz der Tiere und Pflanzen gibt es Zugriffs- und Besitzverbote. Die Artenschutzkartierung verzeichnet Daten über die Flora und Fauna Bayerns und stellt sie für die Naturschutzpraxis zur Verfügung.