Naturschutz - Förderprogramme

Vertragsnaturschutzprogramm - Erschwernisausgleich

Das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) fördert die naturschonende land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung von ökologisch wertvollen Flächen. Für die Mahd von geschützten Feuchtflächen gibt es die Möglichkeit einer Förderung durch den sogenannten Erschwernisausgleich (EA). Antragsteller bzw. Interessenten wenden sich zunächst an das Landratsamt, untere Naturschutzbehörde, da dort geklärt wird, ob die fachlichen Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen. Bei einem positiven Ergebnis wird ein sogenanntes Bewertungsblatt erstellt, das beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg (AELF) zusammen mit dem Antrag (beim AELF erhältlich) abgegeben werden muss.

Die Vereinbarungen über VNP und EA werden dann mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg geschlossen. Die Laufzeit der Vereinbarungen beträgt in der Regel fünf Jahre. Auf Grund der neuen Programmplanung der EU ab 2014 können Ende 2012 auslaufende Vereinbarungen seit 1. Januar 2013 voraussichtlich um ein Jahr verlängert werden. Neue Vereinbarungen können voraussichtlich für fünf Jahre abgeschlossen werden. Bei Vereinbarungen mit Laufzeitbeginn vor 2014 können sich jedoch ab 2014 Änderungen bei den Förderbestimmungen ergeben. Weitere Informationen und Formulare erhalten Sie beim Bayerischen Staatsministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten.

 

Zuständigkeiten:

Herr Pfäffle (Gemeinden von Herrn Pfäffle und Frau Schmid), Frau Winter und Frau Heinz (siehe auch "Zuständigkeiten fachlicher Naturschutz" in der rechten Spalte)


Ansprechperson

Vorname Name Telefon Fax E-Mail
Isolde
Leis
Rechtliche Prüfung
(0821) 3102-2562 (0821) 3102-1562
Mirjam
Kraus
rechtliche Prüfung
(0821) 3102-2593 (0821) 3102-1593
Michaela
Heinz
(0821) 3102-2227 (0821) 3102-1227
Hans-Christian
Pfäffle
(0821) 3102-2546 (0821) 3102-1546
Marita
Schmid
(0821) 3102-2616 (0821) 3102-1616
Melanie
Winter
(0821) 3102-2228 (0821) 3102-1228

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