Industriekläranlagen-, Zulassungs und Überwachungsverordnung (IZÜV)

Überwachungsprogramm des Landratsamtes Augsburg für eigenständige Abwasserbehandlungsanlagen

Gemäß § 8 Abs. 5 und § 9 der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungs-Verordnung (IZÜV) soll das Überwachungsprogramm eine planmäßige und nachvollziehbare Überwachung der Anlagen mit einer Genehmigung nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WHG sowie der IE-RL-Abwasserbehandlungsanlagen der Lebens- und Futtermittelbetriebe im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Augsburg sicherstellen. Dieses Überwachungsprogramm wurde aus dem Überwachungsplan der Regierung von Schwaben entwickelt.


Aktuelle Überwachungsberichte gemäß IZÜV


Industriekläranlagen- Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV)