Online-Vorträge
Onlinevortrag „PV über 100 kWp bei Freiflächenanlagen und Agri-PV“
Kostenfreier Vortrag zu Rahmenbedingungen im EEG 2023 und im „Solarspitzengesetz 2025“ für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen aus den Landkreisen Augsburg und Aichach-Friedberg sowie der Stadt Augsburg
Donnerstag, 22. Januar 2026, 18 bis 20 Uhr
Der Vortrag beginnt mit einer Einführung zu den wichtigsten Regelungen des „Solarspitzengesetz 2025“ und ihren Auswirkungen auf die Liquidität von PV-Freiflächenprojekten mit hohen Netzeinspeisequoten. Hauptstichwort: Nichtvergütung bei negativen Börsenstrompreisen. Im zweiten Teil führt der Vortrag systematisch durch alle Anlagengrößen und Anlagenarten über 100 kWp bis zur Ausschreibungsgrenze von 1 MWp. Der Solarexperte Michael Vogtmann der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) beleuchtet dabei die möglichen Chancen und Grenzen technischer, regulatorischer, geschäftsmodellrelevanter und wirtschaftlicher Art. Bei kleineren Freiflächenanlagen sind das vor allem die neuen Chancen durch hofnahe Agri-Photovoltaik (Agri-PV) zur besseren Vereinbarkeit von landwirtschaftlichen Erträgen und Energieerträgen bzw. -erlösen. Verschiedene Agri-PV-Nutzungskonzepte werden dargestellt, die nur leicht verringerte Ernte- oder Grünlanderträge aufweisen, dafür aber deutliche Zusatzerlöse durch die PV-Erträge generieren. Dabei kann die Landwirtin oder der Landwirt selbst investieren und die PV-Gewinne realisieren, muss es aber nicht. Stattdessen kann sie oder er auch von hohen Flächenpachtzahlungen profitieren.
Auch die zunehmend wichtige Rolle von Speichern zur Vermeidung netz- oder börsenpreisbedingter Abregelungsverluste wird hervorgehoben.
Der dritte Teil des Vortrags widmet sich den großen PV-Freiflächenanlagen über 1 MWp, für die eine erfolgreiche Teilnahme an einer Ausschreibungsrunde erforderlich ist, um eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu erhalten. Es wird auf die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Ausschreibung eingegangen. Dabei wird auch eine Checkliste erläutert, anhand derer eine Freiflächenanlage erfolgreich realisiert werden kann, indem die Akzeptanz von Bezirk, Gemeinde, Bürgerinnen und Bürgern sowie dem Naturschutz berücksichtigt wird. Darüber hinaus werden für große PV-Freiflächenanlagen ab 5 MWp sechs verschiedene PPA-Möglichkeiten aufgezeigt. Zu einigen Möglichkeiten werden beispielhafte Konstellationen gezeichnet und mit aktuell realistischen Geschäftsmodellen und Wirtschaftlichkeitsszenarien beschrieben.
Inhalte des Vortrags:
Wichtige Regelungen des EEG 2023, des Solarpaket 1 (Mai 2024) und des Solarspitzengesetzes (Februar 2025)
Freiflächen-PV über 100 kWp bis 1 MWp
a) Besonderheiten bei kleinen Freiflächen-Anlagen bis 1 MWp
b) Wirtschaftlichkeit von Freiflächen-Anlagen bis 1 MWp
c) Die neue Bedeutung der Speicher für Autarkie und hohe Zusatzgewinne durch börsenpreisorientierte Flexibilitätsvermarktung
d) Chancen der Agri-PV, insbesondere der hofnahen besonderen Agri-PV- Techniken
e) Besonderheiten der Anlagenzusammenfassung bei PV-Freiflächenanlagen im Vergleich zu Gebäudeanlagen
Freiflächen-PV über 1 MWp in der Ausschreibung
a) Struktur des Ausschreibungsdesigns
b) Ergebnisse der letzten Ausschreibungsrunden
c) Sonderform Ausschreibung: Innovationsausschreibung PV + Speicher
d) Checkliste zur fehlerfreien und erfolgreichen Ausschreibungsbeteiligung
e) wesentliche Grundsätze und zeitlicher Ablauf bei der Raumleitplanung und Baugenehmigung von PV-Freiflächen-Anlagen
f) Möglichkeiten (materiell, ideell) zur Erhöhung der Akzeptanz von PV-Freiflächenanlagen (Gemeinderat/Bevölkerung)
Freiflächen-PV als PPA (Power Purchase Agreement) ohne und mit Ausschreibungssicherung
a) Formen von PPA (6 Varianten vorhanden)
b) PPA für Industriekunden, Beispiel aus der Praxis, erzielbare kWh-Preise
c) PPA für EVU als Stromvermarktung an der Börse, erzielbare kWh-Preise
d) Die FF-Anlage als Haupterzeuger in 2026 kommendem regionalen "Energy Sharing": 7 ct statt 5 ct Erlös (oder gar Nullerlös bei negativen Strompreisen)
Referent & Organisation:
Der Vortrag wird vom neutralen Photovoltaikexperten Michael Vogtmann der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) durchgeführt. Organisiert wird der Vortrag vom Landkreis Augsburg in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Aichach-Friedberg und der Stadt Augsburg.
Teilnahme & Anmeldung
Die Teilnahme an dem Onlinevortrag ist kostenfrei. Zur Teilnahme benötigen Interessierte einen PC oder ein Notebook mit einer guten und stabilen Internetverbindung. Von Vorteil ist die zusätzliche Nutzung eines Headsets. Über einen Chat können Fragen gestellt werden. Die Plätze sind begrenzt, daher ist eine Anmeldung erforderlich. Den Zugangslink zur Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden zeitnah nach der Anmeldung.
Onlinevortrag „Photovoltaik-Gebäudeanlagen über 40 kWp im Solarspitzengesetz 2025“
Kostenfreier Vortrag zur Umsetzung von Projekten im EEG 2023, im Solarpaket 1 sowie im „Solarspitzengesetz“ 2025 für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen der Landkreise Augsburg und Aichach-Friedberg sowie der Stadt Augsburg
Dienstag, 3. Februar 2026, 18 bis 20 Uhr
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG) und das im Mai 2024 in Kraft getretene „Solarpaket 1“ brachten zahlreiche positive Änderungen für größeren Photovoltaik-Anlagen (PV) über 40 kWp mit sich. Einige der Änderungen können aber knapp zwei Jahre nach der Gesetzeskraft wegen fehlender EU-Freigaben immer noch nicht angewendet werden. Mit dem „Solarspitzengesetz“ wurde die Nichtvergütung bei negativen Börsenstrompreisen eingeführt. Immerhin können mit dem Anlagensplitting auf einem Dach zwei Vergütungssätze für zwei gleichzeitig errichtete PV-Anlagen realisiert werden, was vor allem im Gewerbe und in der Landwirtschaft lukrativ sein kann. Änderungen bei Netzanschluss und Inbetriebnahme wurden beschlossen und die kW-Grenze für das “Anlagenzertifikat Typ B” wurde mindestens verdoppelt.
Im ersten Teil des Vortrags wird systematisch auf alle Anlagengrößen und -arten über 40 kWp bis zu den Ausschreibungsgrenzen von 1 MWp/750 kWp eingegangen. Referent Michael Vogtmann von der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) beleuchtet dabei die möglichen Chancen und Grenzen technischer, regulatorischer, geschäftsmodellrelevanter und wirtschaftlicher Art. Zudem wird auf die zunehmende Bedeutung von Multi-Use Speichern im Gewerbebereich eingegangen.
Der zweite Teil des Vortrags widmet sich den großen PV-Gebäudeanlagen über 1 MWp/750 kWp, bei denen man zum Erhalt einer EEG-Förderung erfolgreich an einer Ausschreibungsrunde teilnehmen muss. Es werden die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Ausschreibung erläutert.
Inhalte des Vortrags:
1. Wichtige Aspekte des EEG 2023, des Solarpaket 1 (Mai 2024) sowie des „Solarspitzengesetz“ (Februar 2025)
2. Photovoltaik-Gebäudeanlagen über 40 kWp bis 100 kWp
a) EEG-Vergütung oder freiwillige Direktvermarktung
b) PV als Strompreisbremse ohne und mit Speicher
c) Eine Anlage oder Anlagensplitting
d) Anlagenzusammenfassung und deren Anwendung bzw. Vermeidung
3. Photovoltaik-Gebäudeanlagen über 100 kWp bis 1000 kWp
a) Direktvermarktungspflicht wann Ja und wann Nein bis 400/200 kWp
b) Redispatch 2.0
c) Anlagenzertifikat TYP B > 270 kVA in der Mittelspannung (NELEV EAAV VDE FNN-Hinweise)
d) Chancen der neuen Flexibilisierung von Batteriespeicher für Wirtschaftlichkeit und Netzdienlichkeit – Multi-Use und Trading-Optionen/Arbitragehandel
4. Photovoltaik-Gebäudeanlagen über 1 MWp/750 kWp
a) Struktur des Ausschreibungsdesigns
b) Ergebnisse der letzten Ausschreibungsrunden
c) Checkliste zur fehlerfreien und erfolgreichen Ausschreibungsbeteiligung
d) Wirtschaftlichkeitsvergleich 1,5 MWp: Ausschreibung oder 2 x 0,75 MWp ohne Ausschreibung?
Exkurs – Eigenversorgung regional: Das Strombilanzkreismodell für Gewerbebetriebe mit mehreren Niederlassungen als Strompreisbremse vor Ort mit lokaler Wertschöpfung
Exkurs – Die Chancen und Grenzen der Einbindung von großen PV-Gebäudeanlagen in das regionale Energy Sharing ab Juni/2026
Referent & Organisation:
Der Vortrag wird vom neutralen Photovoltaikexperten Michael Vogtmann der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) durchgeführt. Organisiert wird der Vortrag vom Landkreis Augsburg in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Aichach-Friedberg und der Stadt Augsburg.
Teilnahme & Anmeldung:
Die Teilnahme an dem Onlinevortrag ist kostenfrei. Zur Teilnahme benötigen Interessierte einen PC oder ein Notebook mit einer guten und stabilen Internetverbindung. Von Vorteil ist die zusätzliche Nutzung eines Headsets. Über einen Chat können Fragen gestellt werden. Die Plätze sind begrenzt, daher ist eine Anmeldung erforderlich. Den Zugangslink zur Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden zeitnah nach der Anmeldung.
Kostenfreie Online-Veranstaltung „Lichtverschmutzung – Der Tod der Nacht!“
Eine immer umfangreichere Zierbeleuchtung setzt in der Nacht Häuser, Gebäude, Kirchtürme, Fassaden und Brücken, aber auch Bäume, Sträucher, Hecken, Gärten und Teiche in Szene. Immer mehr und immer länger. Dabei hat das künstliche Licht einen großen Einfluss auf die Natur. Zum einen sind sehr viele Insekten nachtaktiv, auch solche die für die Bestäubung sorgen. Sie verlieren durch Kunstlicht ihre Orientierung und Umkreisen Lichtquellen bis sie erschöpft zu Boden fallen. Diese Insekten fehlen als Nahrungsquelle für andere Tiere und bei der Bestäubung. Aber auch der jahreszeitliche Vegetationsrhythmus der Pflanzen wird gestört. Dauerlicht führt dazu, dass Bäume ihre Blätter viel später abwerfen und im Winter kommt es dann zu Frostschäden. Jedes Licht ist also ein negativer Eingriff in das Ökosystem. Aber auch wir Menschen erkennen immer weniger deutlich einen klaren Wechsel zwischen hell und dunkel. Somit gerät der menschliche Wach-/Schlafrhythmus außer Takt. Dauerhaft kann das krank machen.
Um die Lichtverschmutzung einzudämmen und möglichst viele Menschen für das Thema zu sensibilisieren, möchten wir in unserem Online-Vortrag das Problembewusstsein für dieses Thema schaffen und aufzeigen, dass mit relativ einfachen Maßnahmen die Lichtverschmutzung effektiv reduziert werden kann. Jeder kann hierbei mithelfen.
Termin
Montag, 23. Februar 2026, von 17.30 bis 19 Uhr
Referent
Benedikt Weidner, Kreisfachberater für Gartenkultur und Landespflege für den Landkreis Augsburg
Teilnahmevoraussetzung
Zur Teilnahme an der Online-Veranstaltung benötigen Interessierte einen PC oder ein Notebook mit einer guten und stabilen Internetverbindung. Von Vorteil ist die zusätzliche Nutzung eines Headsets.
Anmeldung
Um eine verbindliche Anmeldung per E-Mail klimaschutz@remove-this.LRA-a.bayern.de oder Telefon 0821 3102 2222 (Frau Johanna Jobelius-Wojtczyk) wird bis Freitag, 20. Februar 2026, gebeten. Die Anmeldung wird erst wirksam, wenn diese durch das Landratsamt bestätigt wurde. Den zugehörigen Veranstaltungslink erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig vor der Veranstaltung zugesandt.
Für die Anmeldung werden die folgenden Angaben benötigt:
- Vor- und Nachname
- PLZ und Ort
- Telefonnummer (für Rückfragen)