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+++ Update +++ Aktueller Stand im Lechpark Untermeitingen

Inzwischen wurden unserer Fachstelle alle benötigten Unterlagen vorgelegt. Die vollständige Nutzungsuntersagung wurde widerrufen und der Betreiber entsprechend informiert.
Die Teilnutzungsuntersagung hinsichtlich der Räume Fame, Avalon und Fun & Play bleibt bestehen, so dass nur max. 900 Personen zugelassen sind. Neben einigen technischen Auflagen ist die Verwendung von Pyrotechnik nicht zulässig.

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Aufgrund des aktuell sehr großen öffentlichen Interesses an der Situation rund um die Diskothek PM im Lechpark Untermeitingen informiert das Landratsamt Augsburg über die Hintergründe der Mitte November ausgesprochenen Nutzungsuntersagung sowie über den derzeitigen Verfahrensstand. Ziel ist es, die wesentlichen Fakten transparent darzustellen und die getroffenen Entscheidungen nachvollziehbar zu machen.

Festgestellte sicherheitstechnische Mängel
Seit März 2022 ist die Lechpark Verwaltungs GmbH Pächterin des Lechparks und verantwortlich für die Instandhaltung der sicherheitstechnischen Anlagen. Im Jahr 2023 wurden im Gebäude verschiedene bauliche Veränderungen vorgenommen, die nicht genehmigt waren und zusätzliche Prüfungen erforderlich gemacht hätten. Diese fanden nicht statt. Im Rahmen einer turnusmäßigen Begehung des Landratsamtes im Februar 2025 wurden erhebliche Abweichungen von den bestehenden Baugenehmigungen sowie fehlende oder überfällige Prüfungen und Wartungen sicherheitsrelevanter Anlagen festgestellt.

Mehrfache Fristsetzungen und Vereinbarungen
In Gesprächen erklärte sich der Betreiber zunächst bereit, die identifizierten Mängel zu beheben und einzelne besonders betroffene Räumlichkeiten zeitweise nicht zu nutzen. Da diese Absprachen nicht eingehalten wurden, untersagte das Landratsamt Ende Mai 2025 die Nutzung der betroffenen Bereiche. Auch während der vom Betreiber angekündigten Sommerpause erfolgten die notwendigen Maßnahmen nicht. Im September gewährte das Verwaltungsgericht Augsburg eine letztmalige Fristverlängerung zur Vorlage aller Prüfberichte bis zum 14. November 2025. Ein vom Betreiber eingereichter Bauantrag mit neuem Brandschutzkonzept wurde zwischenzeitlich wieder zurückgenommen.

Erhebliche Mängel in Prüfberichten
Am 12. November 2025 legte der Betreiber mehrere Prüfberichte vor, darunter einen Prüfbericht vom 5. Oktober 2025 zur Brandmeldeanlage. Dieser wies mehrere wesentliche Mängel auf, die eine sichere Nutzung des Diskothekenbetriebs ausschließen. Nach fachlicher Bewertung informierte das Landratsamt den Betreiber am 20. November deshalb über die vollständige Nutzungsuntersagung, die am Folgetag schriftlich zugestellt wurde. Auch weitere nachgereichte Berichte zeigten gravierende Mängel an verschiedenen sicherheitstechnischen Anlagen. Ein gegen die Nutzungsuntersagung gerichteter Eilantrag wurde vom Verwaltungsgericht Augsburg am 28. November 2025 abgelehnt.

Weiteres Vorgehen
Der Betreiber hat angekündigt, bis zum 8. Dezember 2025 verschiedene Mängel zu beheben. Das Landratsamt wird nach Vorlage entsprechender Nachweise prüfen, inwieweit eine eingeschränkte Nutzung einzelner Bereiche der Diskothek unter strengen Auflagen – wie beispielsweise einer Begrenzung der Personenzahl – für fünf bereits geplante Veranstaltungen im Dezember zugelassen werden kann. Ab Januar 2026 ist nach Angaben des Betreibers eine mehrmonatige Schließung zur umfassenden Mängelbeseitigung vorgesehen. Landrat betont: „Die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher sowie der Beschäftigten hat für uns oberste Priorität. Maßnahmen wie die Nutzungsuntersagung erfolgen ausschließlich auf Grundlage fachlicher Prüfungen und gesetzlicher Vorgaben. Eine Nutzung der Diskothek kann erst dann genehmigt werden, wenn alle sicherheitstechnischen Anforderungen vollständig und nachweislich erfüllt sind.“

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