Antibiotika bei Nutztieren: Kostenfreie Infoveranstaltungen für Tierhalter zur neuen Gesetzeslage

Geänderte Regelungen bei Einsatz und Meldepflicht

Zum 1. Januar dieses Jahres ist eine Änderung des Tierarzneimittelgesetzes in Deutschland in Kraft getreten. Seither gelten neue gesetzliche Vorgaben in Bezug auf den Einsatz von Antibiotika bei Nutztieren und zur Meldepflicht. Betroffen sind die Tierarten Rind, Schwein, Huhn und Pute.

 

Im Rahmen kostenfreier Informationsveranstaltungen bietet die Regierung von Schwaben allen Tierhalterinnen und Tierhaltern die Möglichkeit, sich die neuen Regelungen erläutern zu lassen. Die Veranstaltungen finden allesamt online statt:

 

Kostenfreie Online-Veranstaltungen für Tierhaltende:

Milchkühe:      Dienstag, 21. März, 20 Uhr

Schweine:       Mittwoch, 22. März, 20 Uhr

Allgemein:      Mittwoch, 29. März, 19.30 Uhr

Milchkühe:      Donnerstag, 30. März, 19.30 Uhr

 

Ausführliche Erstinformationen im Internet

Einen Überblick über die Änderungen im Tierarzneimittelgesetz und alles Weitere zu den anstehenden Informationsveranstaltungen bietet die Regierung von Schwaben auf ihrer Internetseite unter www.regierung.schwaben.bayern.de im Bereich Verbraucherschutz und Veterinärwesen an.

Auch auf den Seiten des Landkreises Augsburg sind unter www.landkreis-augsburg.de/antibiotikadatenerfassung ausführlichere Erstinformationen zu finden.