Wer Baudenkmäler verändern oder beseitigen möchte, benötigt hierfür eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis. Gleiches gilt für das Graben nach Bodendenkmälern oder für Erdarbeiten auf Grundstücken, auf denen solche Denkmäler vermutet werden. Bisher war der entsprechende Erlaubnisantrag in Papierform bei der Unteren Denkmalschutzbehörde einzureichen. Ab sofort bietet der Landkreis Augsburg nun die Möglichkeit, den Antrag bequem und sicher digital einzureichen. Das neue Online-Formular steht unter www.landkreis-augsburg.de/denkmalschutz zur Verfügung.
Mit der Einführung des digitalen Verfahrens soll die Antragstellung für Bürgerinnen und Bürger sowie für Fachstellen deutlich vereinfacht und beschleunigt werden. Neben dem papierlosen Prozess profitieren Antragstellende auch von einer klaren Struktur des Formulars und einer direkten Übermittlung an die zuständige Stelle. „Die Digitalisierung unserer Verwaltungsleistungen ist ein entscheidender Schritt hin zu mehr Bürgerfreundlichkeit und Effizienz. Mit dem neuen Online-Angebot machen wir es den Antragstellenden leichter und tragen gleichzeitig zu einem ressourcenschonenden, modernen Verwaltungshandeln bei,“ betont Landrat Martin Sailer. Bei Rückfragen steht die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Augsburg gerne zur Verfügung.