Energetische Sanierung Austausch der Leuchtmittel in LED

Förderkennzeichen: 03K02155 Keller und 03K02483 Flure

Maßnahmenort:
Dienstgebäude Landratsamt
Prinzregentenplatz 4
86150 Augsburg

Maßnahme:
Sanierung der Flur- und Kellerbeleuchtung

Zeitplan:
Geplanter Maßnahmenbeginn 08/2016
Geplanter Maßnahmenende 12/2016

Beteiligte Planer:
Bauherr: Landkreis Augsburg, vertreten durch Herrn Martin Sailer
Planer: IB Mayr, Rommelsried
Firma: Deisenhofer GmbH, Augsburg

Förderkennzeichen:
03K02155 Keller und 03K02483 Flure

Ziel und Inhalt des Vorhabens:
Austausch der bestehenden Beleuchtungssystems (Leuchtstoffröhren) durch LED-Leuchten
03K02155 Keller
Jährliche Einsparung: ca.3.864 kwh/a = 94%
CO² Einsparung über die gesamte Lebensdauer: ca. 441 Tonnen
03K02483 Flure
Jährliche Einsparung: ca.31.064 kwh/a = 94%
CO² Einsparung über die gesamte Lebensdauer: ca. 828 Tonnen


Die Maßnahme wird gefördert durch:

<link http: www.klimaschutz.de de _blank>NATIONALE KLIMASCHUTZINITIATIVE

​Die Bundesregierung hat im Rahmen ihres "Integrierten Energie- und Klimaschutzprogramms" wichtige Weichen für eine moderne, sichere und klimaverträgliche Energieversorgung in Deutschland gestellt. Zugleich hat sie umfassende Maßnahmen für einen effizienten Klimaschutz festgelegt. Die Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums setzt Anreize, um die festgeschriebenen Ziele zu erreichen.
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative will das BMUB die vorhandenen Potenziale zur Emissionsminderung kostengünstig erschließen. Die Internationale Klimaschutzinitiative unterstützt darüber hinaus Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel sowie zum Schutz klimarelevanter Biodiversität in Entwicklungs- und Schwellenländern. Für den nationalen Teil stehen 280 Mio. Euro, für den internationalen Teil 120 Mio. Euro zur Verfügung.
Das BMUB hat im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative sechs Teilprogramme aufgelegt. Der <link https: www.ptj.de klimaschutzinitiative _blank>Projektträger Jülich setzt das "Förderprogramm für Kommunen, soziale und kulturelle Einrichtungen", die "Förderung von Klimaschutzprojekten für die Bereiche Wirtschaft, Kommunen, Verbraucher und Bildung" sowie die „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutz in Masterplan-Kommunen“ um.