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Das Staatliche Gesundheitsamt spricht ein sofortiges Abkochgebot für das Versorgungsgebiet Langerringen aus. Von der Abkochanordnung betroffen sind die Gemeinden Langerringen, Westerringen, Schwabmühlhausen, Schwabaich, Falkenberg und der Ortsteil Gennach.

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Gesundheitsamt ordnet Abkochgebot für das Versorgungsgebiet Langerringen an

Maßnahme gilt dem Gesundheitsschutz

Das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg spricht aufgrund eines Wasserrohrbruches und dem damit verbundenen vollständigen Ausfalls der Trinkwasserversorgung ein sofortiges Abkochgebot für das Versorgungsgebiet Langerringen aus. Von der Abkochanordnung betroffen sind die Gemeinden Langerringen, Westerringen, Schwabmühlhausen, Schwabaich, Falkenberg und der Ortsteil Gennach. Die Abkochanordnung gilt bis zu ihrer Aufhebung durch die Behörde.

Wasser muss vor dem Verbrauch sprudelnd aufgekocht werden

Zur wirksamen Desinfektion wird allen Bewohnerinnen und Bewohnern der oben genannten Bereiche empfohlen, das Leitungswasser einmal sprudelnd aufzukochen und es vor dessen Gebrauch mindestens zehn Minuten lang abkühlen zu lassen. Stets abgekocht werden sollte das Wasser, das zur Zubereitung von Speisen und Getränken verwendet wird. Das Leitungswasser kann in Kombination mit Seife weiterhin zum Händewaschen und zur Körperpflege verwendet werden, sollte jedoch nicht in offene Wunden gelangen. Für das Zähneputzen sollte nur abgekochtes Wasser verwendet werden.

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