Das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg hebt die am 18. September 2025 erlassene Allgemeinverfügung zur „Untersagung der Nutzung des Rothsees, Gemarkung Zusmarshausen, für Badezwecke“ auf. Damit ist der Badebetrieb am Rothsee wieder uneingeschränkt möglich.
Grund für die vorübergehende Sperrung waren stark erhöhte Konzentrationen von Escherichia coli und intestinalen Enterokokken, die erstmalig bei einer Wasserprobe am 15. September 2025 festgestellt worden waren. Zum Schutz der Gesundheit hatte das Gesundheitsamt daraufhin am 17. September ein Badeverbot ausgesprochen und die Öffentlichkeit über verschiedene Kanäle informiert.
Aktuelle Kontrollbeprobungen haben nun gezeigt, dass sämtliche Grenzwerte wieder eingehalten werden. Es liegen keine Anhaltspunkte mehr für eine gesundheitliche Gefährdung vor. „Die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger hat für uns oberste Priorität, und wir handeln konsequent, sobald Messwerte dies erfordern. Gleichzeitig sind wir froh, dass sich die Situation so schnell wieder normalisiert hat“, erklärt Landrat Martin Sailer.