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Landkreis Augsburg setzt sich für praxisnahe Lösungen bei der Schülerbeförderung ein

Modellregionengesetz soll künftig mehr Handlungsspielraum vor Ort schaffen

Der jüngst öffentlich diskutierte Fall einer Familie, welche die Fahrtkosten ihrer Tochter zur Schule selbst tragen muss, macht aus Sicht des Landkreises Augsburg deutlich, dass die bestehenden Regelungen zur Schülerbeförderung nicht immer mit der Lebenswirklichkeit von Familien Schritt halten. Das Landratsamt hat den Sachverhalt sorgfältig geprüft, musste die Entscheidung jedoch auf Grundlage der derzeit geltenden Rechtslage treffen.

Ein Beispiel dafür ist die gesetzliche Definition der „nächstgelegenen Schule“. Obwohl Schülerinnen und Schüler mit dem 365-Euro-Ticket oder dem Deutschlandticket viele Schulen zum gleichen Preis erreichen können, schreibt die Schülerbeförderungsverordnung weiterhin vor, bei der Ermittlung des Beförderungsaufwands auf die Tarife von Schülermonatskarten zurückzugreifen. Maßgeblich sind damit nicht die tatsächlich entstehenden Kosten, sondern rechnerische Vergleichswerte aus einem inzwischen weitgehend überholten Tarifsystem.

„Wir verstehen den Unmut der betroffenen Familien sehr gut. Der Fall zeigt aber auch exemplarisch, wo gesetzliche Regelungen nicht mehr mit der Realität Schritt halten“, betont Landrat Martin Sailer. „Familien nutzen heute das Deutschlandticket oder das 365-Euro-Ticket, die Rechtslage zwingt uns jedoch teilweise noch zu Berechnungen auf Grundlage eines Tarifsystems, das in der Praxis kaum noch eine Rolle spielt. Gleichzeitig sind wir als untere staatliche Behörde an Recht und Gesetz gebunden. Wir vollziehen die Vorgaben des Freistaats – wir machen sie nicht.“

Maßgeblich sind das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs (SchKfrG) und die Schülerbeförderungsverordnung (SchBefV). Diese sehen vor, dass grundsätzlich nur die notwendige Beförderung zur jeweils nächstgelegenen Schule erstattet wird. Diese Kriterien gelten bayernweit einheitlich und lassen den zuständigen Behörden vor Ort keinen Ermessensspielraum.

Modellregion soll praxisnahe Lösungen ermöglichen
Genau aus diesem Grund setzt sich der Landkreis Augsburg seit Jahren für mehr Handlungsspielräume vor Ort ein. Als einer der Vorreiter beim Bürokratieabbau in Bayern hat der Landkreis die Entstehung des Bayerischen Modellregionengesetzes maßgeblich mit vorbereitet. Das Gesetz ist am 16. Mai 2026 in Kraft getreten und ermöglicht es Kommunen erstmals, sich befristet und gezielt von einzelnen landesrechtlichen Vorschriften ausnehmen zu lassen, um praxistauglichere Lösungen zu erproben. Die Schülerbeförderung ist Teil des Antragspakets, mit dem sich der Landkreis Augsburg am Modellregionenverfahren beteiligt. Ziel ist es, bestehende Regelungen dort zu überprüfen, wo sie an der Lebenswirklichkeit von Familien vorbeigehen, und mehr Flexibilität für sachgerechte Entscheidungen vor Ort zu schaffen. „Wir warten nicht ab, bis sich Vorgaben irgendwann von selbst ändern, sondern bringen konkrete Vorschläge ein“, so Sailer weiter. „Die Schülerbeförderung ist ein Paradebeispiel dafür, wie gut gemeinte Regelungen durch veränderte Rahmenbedingungen an ihre Grenzen stoßen können. Mit unserem Antrag wollen wir die Möglichkeit schaffen, solche Vorschriften zu modernisieren und stärker an den tatsächlichen Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger auszurichten.“ Bis über die entsprechenden Anträge entschieden ist, bleibt das Landratsamt Augsburg allerdings an die geltende Rechtslage gebunden. Familien, die Fragen zu ihrer individuellen Situation haben, können sich jederzeit an das Team Schülerbeförderung des Landratsamtes wenden.

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Ein Mann in einem marineblauen Anzug (Landrat Martin Sailer) sitzt mit einer Frau an einem Schreibtisch und unterhält sich mit ihr. Auf dem Tisch stehen Laptops, ein Tablet sowie Wasser- und Saftflaschen. Im Hintergrund sind ein farbenfrohes abstraktes Gemälde und weiße Blumen zu sehen.
Landrat Martin Sailer möchte sich mithilfe des Modellregionengesetz für eine praxisnahe Lösung in der Schülerbeförderung einsetzen. (Bildquelle: Julia Pietsch)