Pflichtumtausch von Führerscheinen

Aktuell läuft Umtauschfrist für die Jahrgänge 1965 bis 1970

Der Bundesrat hat 2019 beschlossen, den gestaffelten, stufenweisen Pflichtumtausch von Führerscheinen einzuführen. Alle in der EU befindlichen Führerscheine sollen bis 2033 ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere die aktuellen Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt. Zudem sollen die Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um künftigen Missbrauch zu verhindern. Dazu müssen alle bis 18. Januar 2013 ausgegebenen Führerscheine umgetauscht werden. Führerscheine, die nach diesem Zeitpunkt ausgestellt wurden, sind generell nur 15 Jahre gültig und müssen dann verlängert werden. Um den Andrang bei den Behörden zu entzerren, wurde ein Stufenplan für den Umtausch der älteren Führerscheine beschlossen, der sich an Geburts- und Ausstellungsjahren orientiert: Bei Führerscheinen, die bis 1998 ausgestellt wurden, ist das Geburtsjahr des Inhabers bzw. der Inhaberin entscheidend. Bei Führerscheinen, die ab 1999 ausgestellt wurden, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Aktuell betroffen sind Bürgerinnen und Bürger, welche zwischen 1965 und 1970 geboren sind. Die Umtauschfrist läuft bei diesen Jahrgängen noch bis Freitag, 19. Januar 2024, weshalb die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Augsburg die betroffenen Personen darum bittet, ab sofort einen Antrag auf Umtausch ihres Führerscheins zu stellen. „Aufgrund der Erfahrungen aus den vergangenen Jahre ist spätestens ab Anfang Januar mit einem Ansturm an Anträgen zu rechnen, so dass es zu einer längeren Bearbeitungszeit kommen kann. Durch den Hinweis auf eine frühzeitige Antragstellung möchten wir gewährleisten, dass der Großteil, der sich im Landkreis Augsburg im Umlauf befindlichen alten Führerscheine, fristgemäß bis zum Stichtag erneuert wird“, erklärt Landrat Martin Sailer.

Das Antragsformular sowie weitere Informationen sind online unter www.landkreis-augsburg.de/umtausch-fuehrerschein zu finden. Der Antrag kann ausgefüllt nebst notwendigen Unterlagen (Bild- und Unterschriftenblatt, amtliches biometrisches Lichtbild, Kopie (Vorder- und Rückseite) des aktuellen Führerscheines und Kopie (Vorder- und Rückseite) eines gültigen Ausweisdokuments) gerne postalisch übersendet oder bei den zuständigen Führerscheinstellen in Gersthofen oder Schwabmünchen eingeworfen werden. Überdies ist auch eine Abgabe bei der zuständigen Gemeindeverwaltung möglich. Eine persönliche Antragstellung bei der Führerscheinstelle ist weder erforderlich noch vorgesehen.