Sonderprogramm Schwelleninvestitionen in Kleinstbetrieben

Für dieses Jahr und evtl. für die Folgejahre ist ein neues Sonderprogramm „Schwelleninvestitionen in Kleinstbetrieben“ im Rahmen des Bayerischen regionalen Förderprogramms (BRF) aufgelegt worden.

 

Mit diesem Programm sollen auf Initiative des Bayerischen Landtags als Pilotprojekt nach Maßgabe der BRF Investitionsvorhaben von Kleinen Unternehmen bis zehn Mitarbeiter gezielt gefördert werden, soweit sie insbesondere die haushaltsrechtlichen Anforderungen der besonderen Anstrengung und der finanziellen Erfordernis staatlicher Unterstützung erfüllen.

 

Für das Programm gelten unter anderem folgende Voraussetzungen:

  • Grundlage der Förderung sind die Regelungen der BRF.
  • Das gewerbliche Unternehmen ist ein KMU und in den Bereichen Industrie, Handwerk und sonstige Dienstleistungen tätig.
  • Das Kleinstunternehmen hat weniger als 10 Mitarbeiter (inkl. Eigentümer). Die Mitarbeiteranzahl ist nach Vollzeitäquivalenten festzustellen (ohne Azubis).
  • Das Investitionsvolumen beträgt im regulären Fördergebiet mindestens 250 TEUR und maximal 500 TEUR sowie im RmbH-Gebiet mindestens 100 TEUR und maximal 250 TEUR. (Hinweis: Werden die maximalen Investitionsvolumina überschritten können die regulären BRF-Programme in Anspruch genommen werden.
  • Im Rahmen des Vorhabens sind die bestehenden Dauerarbeitsplätze zu sichern und neue Dauerarbeitsplätze zu schaffen.

 

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie: https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/regionalfoerderung/ -> Reiter: Sonderprogramm Schwelleninvestitionen in Kleinstbetrieben.

 

Für Ihre Rückfragen und als Ansprechpartner für Unternehmen stehen Frau Esther Rindle (Tel.: 0821 327-2111; E-Mail: [email protected]remove-this.reg-schw.bayern.de) und Herr Hans Berger (Tel.: 0821 327-2294; E-Mail: [email protected]remove-this.reg-schw.bayern.de) gerne zur Verfügung.