Vollsperrung in Hammel: Allgemeinverfügung regelt Befahrungsrecht für Gemeinde Aystetten

Erlaubnis gilt bis zum Abschluss der Baumaßnahme

Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Aystetten können ab dem 1. November den Baustellenbereich im Neusäßer Ortsteil Hammel befahren. Das hat die Straßenverkehrsbehörde nun per Allgemeinverfügung geregelt, die ab Allerheiligen am Mittwoch, 1. November, gelten wird. Die Verfügung wird bis zum Ende der Baumaßnahme – voraussichtlich also bis Ende November – Bestand haben. Ausdrücklich zu beachten ist, dass die Regelung ausschließlich für Personen aus Aystetten gilt. Die entsprechende Berechtigung ist bei polizeilichen Kontrollen über den Personalausweis nachzuweisen. Außerdem umfasst die Erlaubnis nur die tatsächlich befahrbaren Wegstrecken. Die Nutzung der Durchfahrt erfolgt auf eigenes Risiko, die Baufirma und der Landkreis sind von der Haftung freigestellt.

 

Die Allgemeinverfügung ist im Volltext auf der Website des Landkreises Augsburg unter www.landkreis-augsburg.de/av-hammel abrufbar.