Jobcenter Augsburger Land schließt am 17. Dezember 2025 früher
Das Jobcenter Augsburger Land bleibt am Mittwoch, 17. Dezember 2025, ab 10 Uhr wegen einer internen Veranstaltung geschlossen. Dies betrifft sowohl die Hauptgeschäftsstelle in Augsburg sowie auch die Zweiggeschäftsstelle in Schwabmünchen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu beachten.
Alle InformationenEhrenamtskarte
Um das tägliche Engagement der vielen ehrenamtlich Tätigen zu würdigen, die sich in den verschiedenen Bereichen unseres gesellschaftlichen Lebens einbringen und sich so für das Gemeinwohl einsetzten, hat der Landkreis Augsburg in der Vergangenheit die Bayerische Ehrenamtskarte eingeführt.
Die Bayerische Ehrenamtskarte soll ein sichtbares Zeichen der Anerkennung sein und die Wertschätzung gegenüber allen engagierten Bürgerinnen und Bürgern zum Ausdruck bringen und den Einsatz belohnen. So erhalten Inhaber in ganz Bayern zahlreiche Vergünstigungen bei den staatlichen Museen und Schlössern, bei der Bayerischen Seenschifffahrt, kommunalen Einrichtungen und auch bei Partnern in der Privatwirtschaft.
Das Akzeptanzstellen-Angebot des Landkreises Augsburg wird stetig weiter ausgebaut und wir suchen weiterhin Partner aus der Region, die ihre Solidarität mit dem Ehrenamt zeigen, indem sie ihre Anerkennung für engagierte Menschen durch Mehrwerte wie Zusatzangebote, vergünstige Eintritte oder andere Angebote zum Ausdruck bringen.
Wir freuen uns über Ihr Interesse!
Bei allgemeinen Fragen zur Ehrenamtskarte kümmert sich das Team unseres Bürgerservices unter der Telefonnummer 0821 3102 0 gerne um Sie!
Diese Ehrenamtskarten gibt es:
Gültigkeit: 3 Jahre
Voraussetzungen:
- Mindestalter: 16 Jahre
- wohnhaft im Landkreis Augsburg
- Aktuelles ehrenamtliches Engagement seit mindestens 2 Jahren
- Durchschnittliche Ausübung des Ehrenamts: fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr
- Aktiver Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr (mit abgeschlossener Truppmannausbildung bzw. mit mindestens abgeschlossenem Basis-Modul der Modularen Truppausbildung (MTA))
- Aktuelle ehrenamtliche Tätigkeit als Einsatzkraft im Katastrophenschutz oder im Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung
- Regelmäßiger aktiver Wehrdienst als Reservistin oder Reservist bei der Bundeswehr, bei dem entweder in den vergangenen zwei Kalenderjahren insgesamt mindestens 40 Tage Reservistendienst geleistet wurden
oder - in den vergangenen zwei Kalenderjahren eine Tätigkeit als ständige Angehörige bzw. als ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos ausgeübt wurde.
- Derzeitiger Freiwilligendienst (FSJ, FÖJ, BFD)
Gültigkeit: unbefristet
Voraussetzungen:
- Aktuelles ehrenamtliches Engagement seit mindestens 25 Jahren
- Durchschnittliche Ausübung des Ehrenamts: fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr
- Inhaberin oder Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten
- Feuerwehrdienst, Rettungsdienst oder Einsatz in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes mit Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG)
- Regelmäßiger aktiver Wehrdienst als Reservistin oder Reservist bei der Bundeswehr, bei dem innerhalb von mindestens 25 Jahren insgesamt mindestens 500 Tage Reservistendienst geleistet wurden
oder - in den vergangenen zwei Kalenderjahren eine Tätigkeit als ständige Angehörige bzw. als ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos ausgeübt wurde.
Hinweis:
- Sollten Sie eine Aufwandsentschädigung für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit erhalten, darf diese den jährlichen Freibetrag von 840 Euro (Ehrenamtspauschale) bzw. 3.000 Euro (Übungsleiterfreibetrag) nicht übersteigen.
- Die Bayerische Ehrenamtskarte ist nur in Verbindung mit einem Ausweisdokument gültig. Nach Ende der dreijährigen Gültigkeitsdauer kann die blaue Ehrenamtskarte neu beantragt werden, eine automatische Verlängerung erfolgt nicht. Die Ehrenamtskarte kann nicht auf dritte übertragen werden.
Wie beantrage ich eine Ehrenamtskarte?
Option 1: Am einfachsten beantragen Sie die Ehrenamtskarte über die kostenfreie App “Ehrenamtskarte Bayern” im Google Play Store oder Apple App Store.
Option 2: Die Ehrenamtskarte kann auch online über diese Website beantragt werden.
Option 3: Alternativ auch gerne über unser Formular, das Sie online ausfüllen, ausdrucken und einsenden können. Bitte vergessen Sie nicht, Ihre ehrenamtliche Tätigkeit von Ihrem Verein oder Ihrer Organisation bestätigen zu lassen.
Vorteile der Ehrenamtskarte
- Ermäßigter oder freier Eintritt in den staatlichen bayerischen Einrichtungen wie z.B. Schlösser, Burgen, Museen und der bayerischen Seeschifffahrt
- Vergünstigungen beim Besuch von Kultur- und Freizeiteinrichtungen
- Rabatte bei verschiedenen Anbietern und Einrichtungen (zum Beispiel Schwimmbäder, Apotheken, Friseursalons, Hotels und vieles mehr)
- Verlosungen für Inhaberinnen und Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte
Ihr Ansprechperson im Landratsamt:
Bürgerservice
Fachbereich 01/1
Prinzregentenplatz 4
86150 Augsburg
Telefon: 0821 3102 0
Fax: 0821 3102 2209
E-Mail: [email protected]