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Das betrifft sowohl die Hauptgeschäftsstelle in Augsburg sowie auch die Zweiggeschäftsstelle in Schwabmünchen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu beachten.

Alle Informationen

Wo und wie beantrage ich die Ehrenamtskarte?
Ehrenamtskarte beantragen

Die Ehrenamtskarte beantragen Sie bei uns im Landratsamt Augsburg. 

1) Füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus (siehe Downloads) 

2) Lassen Sie sich den Umfang Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit auf dem Formular von Ihrem Verein/Organisation bestätigen

3) Leiten Sie uns das ausgefüllte Formular anschließend zu.


Sollten Sie als Rettungsdienst oder Feuerwehr eine gemeinsame Antragstellung für Ihre ehrenamtlich Tätigen erledigen wollen, so verwenden Sie bitte den Sammelantrag mit Anlage (siehe Downloads).

 

Voraussetzungen für die Beantragung:

Die blaue Ehrenamtskarte des Landkreises Augsburg, mit einer Gültigkeit von drei Jahren, wird vergeben an ehrenamtlich Tätige, die:

  • im Landkreis Augsburg wohnen

  • ein freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich mind. fünf Stunden/Woche oder bei Projektarbeiten mindesten 250 Stunden jährlich leisten (ein angemessener Kostenersatz ist zulässig).

  • seit mindestens zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im bürgerschaftlichen Engagement tätig sind,

  • mindestens 16 Jahre alt sind.

Ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen erhalten auf Wunsch die blaue Ehrenamtskarte:

  • Inhaber der Jugendleiterkarte (Juleica),

  • aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung (Feuerwehrgrundausbildung),

  • aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für ihren jeweiligen Einsatzbereich.

Die unbefristet gültige goldene Ehrenamtskarte erhalten:

  • Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten sowie Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst, die das Feuerwehrabzeichen des Freistaates Bayern bzw. die Auszeichnung des bayerischen Innenministeriums für 25-jährige oder 40-jährige aktive Dienstzeit erhalten haben.

  • Ehrenamtliche, die nachweislich mindestens 25 Jahre mindestens fünf Stunden die Woche oder 250 Stunden jährlich ehrenamtlich tätig waren.


Die Bayerische Ehrenamtskarte ist nur in Verbindung mit einem Ausweisdokument gültig. Nach Ende der dreijährigen Gültigkeitsdauer kann die blaue Ehrenamtskarte neu beantragt werden, eine automatische Verlängerung erfolgt nicht. Die Ehrenamtskarte kann nicht auf dritte übertragen werden.

 

Ihr Ansprechperson im Landratsamt:

Bürgerservice
Fachbereich 01/1
Prinzregentenplatz 4
86150 Augsburg
Telefon: 0821 3102 0
Fax: 0821 3102 2209
E-Mail: buergerservice@remove-this.LRA-a.bayern.de

Prinzregentenplatz 4
86150 Augsburg
Öffnungszeiten:
Mo. bis Fr. 07:30 - 12:30
Do. 14:00 - 17:30