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Das Jobcenter Augsburger Land bleibt am Dienstag 28. Januar 2025, wegen einer internen Veranstaltung ganztägig geschlossen. Das betrifft sowohl die Hauptgeschäftsstelle in Augsburg sowie auch die Zweiggeschäftsstelle in Schwabmünchen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu beachten.

Alle Informationen

Förderung des Frühschwimmerabzeichens (sogenanntes „Seepferdchen“)

 

Die Schwimmfähigkeit der Kinder in Bayern ist essenziell für ihr gesundes Aufwachsen, die soziale Interaktion, die Erweiterung ihrer Sport-/Freizeitmöglichkeiten und nicht zuletzt unverzichtbarer Bestandteil zur Unfallprävention und Sicherheit. Angesichts des hohen Anteils an Nichtschwimmern im Kindesalter möchte die Staatsregierung Kinder in Bayern deshalb wirkungsvoll dabei unterstützen, das sichere Schwimmen zu erlernen. Daher wird das Schwimmförderprogramm „Mach mit – Tauch auf!“ weitergeführt.

Um den Anteil an Nichtschwimmern bereits bei Schuleintritt nachhaltig und signifikant zu verringern, wird das Schwimmförderprogramm „Mach mit – Tauch auf!“ zudem ab 2024/2025 verstetigt. Ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 sollen dementsprechend alle Vorschulkinder jährlich zu Beginn des jeweiligen Kindergartenjahres einen Gutschein über 50 Euro für einen Schwimmkurs zum Erwerb des „Seepferdchens“ erhalten.

Die Anträge von DLRG, Wasserwacht und privaten Anbietern laufen ausschließlich über die Kreisverwaltungsbehörde. Für die Antragstellung bei den Kreisverwaltungsbehörden ist die Excel-Tabelle aus dem Download zu verwenden. Das Formular ist auch auf der Internetseite des Bayer. Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration (StMI) www.mach-mit.bayern.de eingestellt.

Die Ansprechpartner im Landratsamt Augsburg können unter folgender E-Mail kontaktiert werden: sport@remove-this.LRA-a.bayern.de

Hinweis: Für die Ausgabe von Gutscheine ist nicht der Fachbereich 13 Sport zuständig, bitte wenden Sie sich hier an den Fachbereich 25 Kindertagesbetreuung.

 

Eckdaten:

Sportvereine: Zuständigkeit liegt beim BLSV

 

DLRG/Wasserwacht und private Anbieter: Antragsformular/Excel Datei bei den Downloads

  • Füllen Sie die Excel-Datei mit den Schwimmteilnehmern aus, schicken Sie Ihre Qualifikation sowie die Gutscheine per Scan an sport@remove-this.LRA-a.bayern.de 
  • Nach der Prüfung des Landratsamtes erfolgt die Auszahlung über das Landratsamt.
  • Bewilligungszeitraum 29. Juli 2024 bis 31. August 2025. Der Gutschein 2024/2025 ist demnach für alle Kurse gültig, bei denen mindestens eine Unterrichtseinheit zwischen dem 29. Juli 2024 und dem 31. August 2025 stattfindet.
  • Anträge für die Gutscheinaktion 2024/2025 können durch die Kursanbieter bis zum 30. November 2025 (Ausschlussfrist) bei den Bewilligungsstellen eingereicht werden.