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Das Jobcenter Augsburger Land bleibt am Dienstag 28. Januar 2025, wegen einer internen Veranstaltung ganztägig geschlossen. Das betrifft sowohl die Hauptgeschäftsstelle in Augsburg sowie auch die Zweiggeschäftsstelle in Schwabmünchen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu beachten.

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Vereinspauschale

Unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt und fördert der Freistaat Bayern den regelmäßigen Sportbetrieb in Sport- und Schützenvereinen.

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr über die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien - SportFöR) vom 5. Dezember 2022 (AIIMBI.2017 S.14). Der Antrag muss spätestens am 1. März dieses Jahres bei der Kreisverwaltungsbehörde eingegangen sein. Es handelt sich hier um eine Ausschlussfrist. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.


Ab sofort sollen der Antrag, die Lizenzen und Erklärungen digital ausgefüllt und übermittelt werden.

Falls Ihr Verein für die Beantragung keine E-Mail erhalten hat, wenden Sie sich bitte an Sport@remove-this.LRA-a.bayern.de.

Birgit Riegel
Sportbeauftragte
Telefon:
0821 3102 2393
Fax:
0821 3102 1393
E-Mail: