Vereinspauschale
Unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt und fördert der Freistaat Bayern den regelmäßigen Sportbetrieb in Sport- und Schützenvereinen.
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr über die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien - SportFöR) vom 5. Dezember 2022 (AIIMBI.2017 S.14). Der Antrag muss spätestens am 1. März dieses Jahres bei der Kreisverwaltungsbehörde eingegangen sein. Es handelt sich hier um eine Ausschlussfrist. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Ab sofort sollen der Antrag, die Lizenzen und Erklärungen digital ausgefüllt und übermittelt werden.
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Ansprechperson
Sportbeauftragte