Das Landratsamt Augsburg bleibt am 2. Mai 2025 geschlossen
Dies betrifft neben dem Hauptgebäude am Augsburger Prinzregentenplatz auch alle weiteren Dienststellen in Augsburg, Diedorf, Gersthofen, Stadtbergen und Schwabmünchen. Das Jobcenter Augsburger Land hat an diesem Tag regulär geöffnet. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu berücksichtigen.
Alle InformationenWettbewerb zur Förderung der Baukultur im Augsburger Land
Eine Auszeichnung vorbildlich gestalteter Gebäude

Ausschreibungsbeginn: 1. April 2025
Einsendeschluss: 30. Juni 2025



Fotos von links nach rechts: Pfarrhof Ustersbach (Dr. Vinzenz Dufter); Haus Merz in Langerringen (Markus Merz); Haus Merk in Neusäß-Hainhofen (Klaus Lipa)
Auslober ist der Landkreis Augsburg, vertreten durch den Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur unter dem Vorsitz von Herrn Landrat Martin Sailer.
Der Wettbewerb richtet sich an Bauherren bzw. Bauherrinnen und Architekten bzw. Architektinnen, denen es gelungen ist, in gestalterischer und ökonomischer Hinsicht herausragende Gebäude im Landkreis Augsburg zu realisieren.
„Ein Buch kann man zuschlagen und weglegen. Musik kann man abschalten und niemand ist gezwungen ein Bild aufzuhängen, das ihm nicht gefällt. An einem Haus aber oder an einem anderen Gebäude kann man nicht vorbeigehen, ohne es zu sehen. Architektur hat die größte sichtbare gesellschaftliche Wirkung.“
(Auszug aus der Rede von Bundespräsident a. D. Johannes Rau, 1. Konvent der Baukultur)
Der Wettbewerb dient der Förderung der Baukultur im Augsburger Land.
Baukultur beschreibt die Gesamtheit aller die Qualität des Planens und Bauens beeinflussenden kulturellen, ökonomischen, technischen, sozialen und ökologischen Aspekte. Deshalb verbindet Baukultur Gesichtspunkte der Stadt- und Landschaftsplanung, des Städtebaus, der Architektur, des Ingenieurbaus, der Infrastrukturplanung, des Denkmalschutzes, der Konstruktion und Bauwirtschaft ebenso wie die der Planungsprozesse zu einer Gesamtqualität.
Dabei ist Baukultur ein permanenter Prozess, der aktiv gepflegt und weiterentwickelt werden muss. Baukultur konkretisiert sich immer an einem Ort und ist daher maßgeblich mitbestimmend für dessen Identität. So gesehen schafft Baukultur „Heimat“.
Die Auszeichnung beispielgebender Gebäude soll daher dazu beitragen, das Bewusstsein für eine zeitgemäße und innovative Gestaltungsqualität der baulichen Umwelt im Augsburger Land zu schärfen. Es soll aufgezeigt werden, dass es sowohl mit den Gestaltungsmitteln der zeitgenössischen Architektursprache, als auch mit Stilmitteln des „Schwäbischen Baustils“ oder bei der Umnutzung/Sanierung von Altbauten gelingen kann, Bauaufgaben im Landkreis Augsburg in gestalterischer, ökologischer und wirtschaftlicher Hinsicht in vorbildlicher Art und Weise umzusetzen.
„Gute Architektur muss das Leben der Zeit widerspiegeln und mit den Formen der Vergangenheit in Einklang bringen.“
Die angemessene bauliche Antwort für diese Forderung von Walter Gropius könnte in einem gewachsenen städtebaulichen Kontext sowohl ein konsequent „modern“ gestaltetes Gebäude sein, als auch die bewusste Übernahme, Weiterentwicklung oder gar Neuinterpretation „traditioneller“ schwäbischer Gestaltungselemente.
Vorbildliches Planen und Bauen orientiert sich am Leitbild der nachhaltigen Entwicklung unserer gebauten Umwelt, es ist Kosten und Flächen sparend und es schont Energie und Ressourcen. Vorbildliches Bauen ist unter wirtschaftlichen und gestalterischen Gesichtspunkten herausragend.
Prämiert werden sollen deshalb Bauwerke, die in ihren architektonischen und städtebaulichen Konzepten mehr sind als reine Zweckerfüllung.
Ausgezeichnet werden können Bauwerke im Bereich Neu- und Altbau, Umbauten und Sanierungen, wie z. B.
• Wohnungsbauten,
• Bauwerke für Kultur und Bildung,
• Büro-, Gewerbe- und Industriebauten sowie
• Bauwerke der öffentlichen Hand
Zur Teilnahme am Wettbewerb zugelassen sind nur Gebäude, die im Landkreis Augsburg errichtet wurden. Teilnahmeberechtigt (einvernehmlich) sind ausschließlich die Architekten bzw. Architektinnen und Bauherren bzw. Bauherrinnen/Eigentümer bzw. Eigentümerin dieser Gebäude.
• zum Zeitpunkt der Bewerbung muss das Gebäude fertig gestellt sein
• Neubauten dürfen nicht älter als sechs Jahre sein
• Architekten bzw. Architektinnen und Eigentümer bzw. Eigentümerin (Bauherr bzw. Bauherrin) erklären sich mit der Veröffentlichung von Adressen, Fotos und Plänen in Presseberichterstattungen und gegebenenfalls in einer Publikation zum Wettbewerb einverstanden
• der Rechtsweg ist ausgeschlossen
Der Wettbewerb ist mit insgesamt 15.000 Euro dotiert.
Eine Jury schlägt dem Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur die Aufteilung des Preisgeldes in Form von Preisen und Anerkennungen vor.
Folgende Unterlagen sind für die Beurteilung einzureichen:
• Teilnahmeerklärung
• Projektpläne:
Alle zur Beurteilung des Gebäudes erforderlichen Pläne und aussagekräftige Fotos (von innen und außen) sowie ein Erläuterungsbericht/Projektbeschreibung (Text max. zwei DIN A4 Seiten).
• bei Altbauten soweit vorhanden: Aufnahmen aus der Entstehungszeit des Anwesens bzw. aus der Zeit vor der Renovierung/Instandsetzung
Die eingereichten Bauwerke werden hinsichtlich ihrer Vorbildlichkeit nach folgenden Kriterien bewertet:
• Einbindung in das städtebauliche Umfeld/Standortqualität
• gestalterische und architektonische Qualität
• Erhalt regionaler Bauformen und Bauweisen bei Altbauten sowie deren zeitgemäße Weiterentwicklung bei Neubauten
• die historische, volkskundliche und künstlerische Bedeutung des Objekts v. a. bei Sanierungen denkmalgeschützter Bausubstanz
• nachhaltige Bauweise in Bezug auf den Einsatz energieeffizienter Technologien und ressourcenschonender Baustoffe
• Ökonomie und Ökologie
Die Reihenfolge der vorgenannten Kriterien stellt keine Gewichtung dar. Die Jury kann bei Bedarf weitere Beurteilungskriterien festlegen.
Der Landkreis Augsburg, vertreten durch den Kreisbaumeister und die Kreisheimatpflegerin, führt alle vier Jahre den Wettbewerb zur Förderung der Baukultur im Augsburger Land durch.
Über die Auszeichnung beschließt der Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur des Landkreises Augsburg auf der Basis der Empfehlungen einer Jury. Die Jury setzt sich aus vier Fachpreisrichtern (zwei externe Fachpreisrichter, Kreisheimatpflegerin und Kreisbaumeister) und drei Sachpreisrichtern (Landrat und zwei Kreisrätinnen bzw. Kreisräte aus dem Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur) zusammen.
Die Entscheidung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur ist abschließend und unanfechtbar.
Die Auszeichnung erfolgt durch die Verleihung einer Urkunde, eines Preisgeldes sowie einer Gebäudeplakette, die das ausgezeichnete Objekt kennzeichnen soll.
Bewerbungen reichen Sie bitte postalisch bis spätestens 30. Juni 2025 ein:
Landratsamt Augsburg
Kreisbaumeister
Prinzregentenplatz 4
86150 Augsburg
oder in digitaler Form im PDF-Format per E-Mail an
Kreisbaumeister@remove-this.LRA-a.bayern.de
Auskünfte zum Verfahren erteilt Ihnen darüber hinaus auch
Frau Dr. Claudia Ried
Tel.: 0821 3102 2576
E-Mail: claudia.ried@remove-this.LRA-a.bayern.de