Jobcenter Augsburger Land schließt am 17. Dezember 2025 früher
Das Jobcenter Augsburger Land bleibt am Mittwoch, 17. Dezember 2025, ab 10 Uhr wegen einer internen Veranstaltung geschlossen. Dies betrifft sowohl die Hauptgeschäftsstelle in Augsburg sowie auch die Zweiggeschäftsstelle in Schwabmünchen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu beachten.
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Erreichbarkeit des Jobcenters Augsburger Land ist im Dezember an zwei Donnerstagen eingeschränkt
Interne Veranstaltungen am 4. und 11. Dezember 2025 Die Hauptgeschäftsstelle des Jobcenters Augsburger Land in der Hermanstraße in Augsburg bleibt am Donnerstag, 11. Dezember 2025, ab 9.45 Uhr wegen einer internen Veranstaltung geschlossen. Die Zweiggeschäftsstelle des Jobcenters Augsburger Land in der Fuggerstraße in Schwabmünchen bleibt am Donnerstag 4. Dezember 2025, ab 9.45 Uhr wegen einer internen Veranstaltung geschlossen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu berücksichtigen.
Alle InformationenImmissionsschutz, Abfall- und Bodenschutzrecht
Diesem Fachbereich fällt ein breit gefächertes Aufgabenspektrum aus dem derzeit gültigen Umweltrecht zu, wobei die Minimierung nachteiliger Einwirkungen auf schützenswerte Güter – wie Menschen, Tiere und Pflanzen –, die Begrenzung bereits bestehender schädlicher Einwirkungen durch bekannte Umweltgefahren – beispielsweise durch Staubemissionen, gefährliche Abfälle oder überhöhte Lärmwerte – und die Überwachung des richtigen Umgangs mit solchen möglichen Gefahrsituationen in unserem Fokus liegen.
Hierfür stehen Ihnen im Landratsamt Augsburg drei Bereiche zur Verfügung:
Der Bereich „Immissionsschutz” ist für den Vollzug des Bayerischen und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie der dazugehörigen Ausführungsverordnungen zuständig.
Der Bereich „Abfall- und Bodenschutzrecht” ist unter anderem für den Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, der Altholz- und Altfahrzeugverordnung sowie des Bundes-Bodenschutzgesetzes zuständig. Insbesondere obliegt ihm die Ermittlung im Falle von Verstößen gegen diese Vorschriften – z. B. durch eine illegale Abfallablagerung oder dem gewerblichen Transport von Abfällen ohne Genehmigung.
Der Bereich „Ordnungswidrigkeiten & Beschwerden” ist eine Schnittstelle für die beiden oben genannten Gruppen und ist in beiden Rechtsbereichen für die Aufnahme und Bearbeitung von Beschwerden sowie für den Vollzug der Ordnungswidrigkeiten und darüber hinaus für die Beseitigung von illegalen Abfallablagerungen und den richtigen Umgang mit Feuerungsanlagen und Brauchtumsfeuern zuständig.
Immissionsschutz, Abfall- und Bodenschutzrecht
86150 Augsburg
Mo. bis Fr. 07:30 - 12:30
Do. 14:00 - 17:30
Ansprechperson
Fachbereichsleiterin
Stellvertretender Fachbereichsleiter Abfall- und Bodenschutzrecht
Stellvertretende Fachbereichsleiterin Immissionsschutz