Immissionsschutz, Abfall- und Bodenschutzrecht
Diesem Fachbereich fällt ein breit gefächertes Aufgabenspektrum aus dem derzeit gültigen Umweltrecht zu, wobei die Minimierung nachteiliger Einwirkungen auf schützenswerte Güter – wie Menschen, Tiere und Pflanzen –, die Begrenzung bereits bestehender schädlicher Einwirkungen durch bekannte Umweltgefahren – beispielsweise durch Staubemissionen, gefährliche Abfälle oder überhöhte Lärmwerte – und die Überwachung des richtigen Umgangs mit solchen möglichen Gefahrsituationen in unserem Fokus liegen.
Hierfür stehen Ihnen im Landratsamt Augsburg drei Bereiche zur Verfügung:
Der Bereich „Immissionsschutz” ist für den Vollzug des Bayerischen und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie der dazugehörigen Ausführungsverordnungen zuständig.
Der Bereich „Abfall- und Bodenschutzrecht” ist unter anderem für den Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, der Altholz- und Altfahrzeugverordnung sowie des Bundes-Bodenschutzgesetzes zuständig. Insbesondere obliegt ihm die Ermittlung im Falle von Verstößen gegen diese Vorschriften – z. B. durch eine illegale Abfallablagerung oder dem gewerblichen Transport von Abfällen ohne Genehmigung.
Der Bereich „Ordnungswidrigkeiten & Beschwerden” ist eine Schnittstelle für die beiden oben genannten Gruppen und ist in beiden Rechtsbereichen für die Aufnahme und Bearbeitung von Beschwerden sowie für den Vollzug der Ordnungswidrigkeiten und darüber hinaus für die Beseitigung von illegalen Abfallablagerungen und den richtigen Umgang mit Feuerungsanlagen und Brauchtumsfeuern zuständig.
Immissionsschutz, Abfall- und Bodenschutzrecht
86150 Augsburg
Mo. bis Fr. 07:30 - 12:30
Do. 14:00 - 17:30
Ansprechperson
Fachbereichsleiterin
Stellvertretender Fachbereichsleiter Abfall- und Bodenschutzrecht
Stellvertretende Fachbereichsleiterin Immissionsschutz