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Ab Montag, 23. Februar 2026, steht im Landratsamt Augsburg ein großer Umzug in neu angemietete Räumlichkeiten an. Das Amt für Jugend und Familie zieht von der Volkhartstraße 4–6 in eine neue Außenstelle in der Hübnerstraße 3, 86150 Augsburg. Der Umzug findet in der Zeit von Montag, 23. Februar, bis Donnerstag, 30. April 2026, statt. Während der gesamten Umzugsdauer kann es vereinzelt zu Einschränkungen in der Erreichbarkeit kommen.

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Das Landratsamt Augsburg bleibt am Faschingsdienstag, 17. Februar 2026, geschlossen. Dies betrifft neben dem Hauptgebäude am Augsburger Prinzregentenplatz auch alle weiteren Dienststellen in Augsburg, Gersthofen, Stadtbergen und Schwabmünchen. Das Jobcenter Augsburger Land hat regulär geöffnet. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu berücksichtigen

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Abfallrecht

Jede moderne Gesellschaft produziert Abfälle, welche einen umweltbewussten Umgang erfordern.

Zweck des Abfallrechts ist es, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen.

Abfälle sind in folgender Rangfolge zu bewirtschaften:

1. Vermeidung
2. Vorbereitung zur Wiederverwendung
3. Recycling
4. sonstige Verwertung, insbesondere energetisch sowie
5. Beseitung

Erzeuger und Besitzer von Abfällen sind zur ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung ihrer Abfälle verpflichtet. Können Abfälle nicht verwertet werden, sind sie so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird.

Zur Erfüllung der Pflichten einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung oder gemeinwohlverträglichen Beseitigung von Abfällen sind zahlreiche Rechtsvorschriften ergangen (z. B. AltfahrzeugV, AbfKlärV, AltholzV, etc.)

Alexander Hilbert
Stellvertretender Fachbereichsleiter Abfall- und Bodenschutzrecht
Telefon:
0821 3102 2438
Fax:
0821 3102 1438
E-Mail: