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Bodenschutzrecht

Neben „Luft” und „Wasser” stellt der Begriff „Boden” einen weiteren zentralen Anknüpfungspunkt im Umweltrecht dar. Zweck des Bodenschutzrechts ist es, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Jedermann, der auf den Boden einwirkt, hat sich so zu verhalten, dass schädliche Bodenveränderungen nicht hervorgerufen werden.

Altlastenverdächtige Flächen sind im Altlastenkataster erfasst und werden Zug um Zug untersucht. Stellen sich diese Flächen als verunreinigt heraus, müssen diese Altlasten in der Regel saniert werden.

Auf Antrag können Sie sich über altlastenverdächtige Flächen im Landkreis Augsburg im Altlastenkataster informieren.

Alexander Hilbert
Stellvertretender Fachbereichsleiter Abfall- und Bodenschutzrecht
Telefon:
0821 3102 2438
Fax:
0821 3102 1438
E-Mail: