Das Landratsamt Augsburg bleibt am 2. Mai 2025 geschlossen
Dies betrifft neben dem Hauptgebäude am Augsburger Prinzregentenplatz auch alle weiteren Dienststellen in Augsburg, Diedorf, Gersthofen, Stadtbergen und Schwabmünchen. Das Jobcenter Augsburger Land hat an diesem Tag regulär geöffnet. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu berücksichtigen.
Alle InformationenImmissionsschutzrechtliche Genehmigung & Anzeige
Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung wird für die Errichtung, den Betrieb und die wesentliche Änderung von Anlagen benötigt, welche der allgemeinen Definition einer Anlage im immissionsschutzrechtlichen Sinne entsprechen. Diese Anlagen sind in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) genannt (z. B. große Feuerungsanlagen, Asphaltmisch-anlagen, Anlagen zur Herstellung chemischer Erzeugnisse, große Tierhaltungen, Autowrackplätze, Abfallrecyclinganlagen, Lager für brennbare Gase, Pflanzenschutzmittel oder giftige Stoffe, Anlagen zur Textilveredelung, Brauereien, Biogasanlagen).
Anlagenänderungen mit offensichtlich geringen Umweltauswirkungen bedürfen keiner immissionsschutzrechtlichen Genehmigung, sondern können im Anzeigeverfahren genehmigungsfrei gestellt werden. Die Genehmigungserfordernisse anderer Rechtsgebiete, z. B. Baurecht, bleiben jedoch hierbei unberührt.
Sollten Sie Fragen haben, welches Verfahren im Detail durchzuführen ist, und welche Unterlagen dazu erforderlich sind, stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
Stellvertretende Fachbereichsleiterin Immissionsschutz
Fachbereichsleiterin