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Das Jobcenter Augsburger Land bleibt am Dienstag 28. Januar 2025, wegen einer internen Veranstaltung ganztägig geschlossen. Das betrifft sowohl die Hauptgeschäftsstelle in Augsburg sowie auch die Zweiggeschäftsstelle in Schwabmünchen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu beachten.

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Immissionsschutzrechtliche Genehmigung & Anzeige

Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung wird für die Errichtung, den Betrieb und die wesentliche Änderung von Anlagen benötigt, welche der allgemeinen Definition einer Anlage im immissionsschutzrechtlichen Sinne entsprechen. Diese Anlagen sind in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) genannt (z. B. große Feuerungsanlagen, Asphaltmisch-anlagen, Anlagen zur Herstellung chemischer Erzeugnisse, große Tierhaltungen, Autowrackplätze, Abfallrecyclinganlagen, Lager für brennbare Gase, Pflanzenschutzmittel oder giftige Stoffe, Anlagen zur Textilveredelung, Brauereien, Biogasanlagen).

Anlagenänderungen mit offensichtlich geringen Umweltauswirkungen bedürfen keiner immissionsschutzrechtlichen Genehmigung, sondern können im Anzeigeverfahren genehmigungsfrei gestellt werden. Die Genehmigungserfordernisse anderer Rechtsgebiete, z. B. Baurecht, bleiben jedoch hierbei unberührt.

Sollten Sie Fragen haben, welches Verfahren im Detail durchzuführen ist, und welche Unterlagen dazu erforderlich sind, stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Ruth Linder
Stellvertretende Fachbereichsleiterin Immissionsschutz
Telefon:
0821 3102 2457
Fax:
0821 3102 1457
E-Mail:
Simone Krämer
Fachbereichsleiterin
Telefon:
0821 3102 2368
Fax:
0821 3102 1368
E-Mail: