Springe zum Hauptinhalt der Seite Drücken Sie Alt + c, um zum Hauptinhalt der Seite zu springen. Springe zur Hauptnavigation Drücken Sie Alt + n, um zur Hauptnavigation zu springen. Springe zur Suche Drücken Sie Alt + s, um zur Suche zu springen. Seite vorlesen Springe zu den Einstellungen zur Barrierefreiheit Drücken Sie Alt + a, um zu den Einstellungen zur Barrierefreiheit zu springen.

Kleine und mittlere Feuerungsanlagen

Unter kleinen und mittleren Feuerungsanlagen sind beispielsweise Kachelöfen und Gebäudeheizungen zu verstehen, welche nur mit bestimmten Brennstoffen (z.B. Steinkohle, Braunkohle, naturbelassenes stückiges Holz) betrieben werden dürfen. Das Verbrennen von Altpapier, Kunststoffen und sonstigen Abfällen hat nicht nur einen negativen Effekt auf die Lebensdauer der Anlage, sondern führt auch zu erheblichen Umweltbelastungen, welche Ordnungswidrigkeiten darstellen und mit Geldbuße geahndet werden können.

Der Einsatz der richtigen Brennstoffe und das richtige Heizen werden vom Bezirkskaminkehrermeister einmal jährlich durch Messungen überwacht. Bei einer wiederholten Überschreitung der Grenzwerte kann der Anlagenbetreiber zur Instandsetzung verpflichtet werden.

Birgid Brummer-Kuhlmann
Telefon:
0821 3102 2367
Fax:
0821 3102 1367
E-Mail: