Jagd: Abschussplanung
Allgemeines
Reh- und Damwild darf nur im Rahmen eines Abschussplanes erlegt werden. Abschusspläne sind gemeinsam von den Jagdgenossenschaften bzw. Eigenjagdbesitzern und den Jagdpächtern aufzustellen. Für Rehwild ist alle drei Jahre, für Damwild jedes Jahr, ein Abschussplan aufzustellen. Ein Jagdjahr beginnt immer am 1. April und endet am 31. März eines jeden Jahres. Grundlage für die Abschussplanung ist das vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten alle drei Jahre durchzuführende Vegetationsgutachten.
Kosten für den Abschussplan
- Einjähriger mindestens acht Euro, höchstens 30 Euro
- Dreijähriger mindestens 13 Euro, höchstens 60 Euro
Die Kosten hängen von der Anzahl des zu erlegenden Wildes ab.
Leitlinien für dauerhaft rote Hegegemeinschaften im Landkreis Augsburg
Mit ministeriellem Schreiben vom 21. Januar 2019 erhielten die unteren Jagdbehörden vom bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten den Auftrag Leitlinien für Hegegemeinschaften, deren Verbissbelastung seit 2006 dauerhaft als „zu hoch“ oder „deutlich zu hoch“ bewertet wurden auszuarbeiten.
Diese Leitlinien wurden von der unteren Jagdbehörde des Landkreises Augsburg unter Hinzuziehung des Jagdbeirats, des Jagdberaters, des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und der betroffenen Hegegemeinschaftsleiter entwickelt.
Diese Leitlinien zielen darauf ab, eine nachhaltige Verbesserung der Situation der Waldverjüngung zu erreichen. Für jeden an der Abschussplanung beteiligten Akteur werden hier Maßnahmen dargestellt, welche zur Erreichung dieses Ziels empfohlen werden. Die hier dargestellten Maßnahmen sind ausdrücklich nicht abschließend.