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Das Jobcenter Augsburger Land bleibt am Dienstag 28. Januar 2025, wegen einer internen Veranstaltung ganztägig geschlossen. Das betrifft sowohl die Hauptgeschäftsstelle in Augsburg sowie auch die Zweiggeschäftsstelle in Schwabmünchen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu beachten.

Alle Informationen

Ausländertagesjagdschein

Allgemeines
Für ausländische Jagdgäste, die in Deutschland zur Jagd eingeladen sind, besteht die Möglichkeit, einen Ausländertagesjagdschein zu beantragen. Der Ausländertagesjagdschein ist für 14 aufeinanderfolgende Tage gültig. Der ausländische Jagdgast muss im Besitz eines gültigen Jagdscheines seines Heimatlandes sein. Der Antrag ist bei der unteren Jagdbehörde zu stellen, in deren räumlichem Zuständigkeitsbereich der ausländische Jagdgast sich aufhalten möchte.

Notwendige Unterlagen

  • Angabe von Name, Vorname, Geburts-Datum, Geburts-Ort und Heimatadresse, ebenso genauen Aufenthaltszeitraum und Aufenthaltsort
  • gültiges Passdokument in Kopie
  • gültige ausländische Jagderlaubnis (in Kopie und eventuell deutsche Übersetzung)
  • Jagdhaftpflichtversicherung (Mindestversicherung: 500.000 Euro Personenschäden und 50.000 Euro Sachschäden)
  • Ein Passbild (bei Erstausstellung)
  • Europäischer Feuerwaffenpass (in Kopie falls vorhanden)


Hinweise zur Beantragung:
Wir bitten darum, mindestens vier Wochen vor dem geplanten Aufenthalt des Jagdgastes, Kontakt mit der Jagdbehörde aufzunehmen. Eine rechtzeitige Bearbeitung kann sonst nicht garantiert werden.

Kosten
15 Euro (Gebühr 10 Euro und Abgabe 5 Euro)

Jutta Greggenhofer
Telefon:
0821 3102 2257
Fax:
0821 3102 1257
E-Mail:
Margit Strohmaier
Telefon:
0821 3102 2256
Fax:
0821 3102 1256
E-Mail: