Jagdaufseher
Allgemeines
In einem Jagdbezirk obliegt der Jagdschutz neben den zuständigen öffentlichen Stellen dem Revierinhaber und den bestätigten Jagdaufsehern. Auf Antrag des Revierinhabers kann ein jagdpachtfähiger Jäger als Jagdaufseher bestätigt werden. Zuständig für die Bestätigung ist die untere Jagdbehörde (Kreisverwaltungsbehörde). Der Jäger muss einen gültigen Jagdschein besitzen. Ebenso muss er jagdpachtfähig, persönlich zuverlässig (wird von der unteren Jagdbehörde geprüft) und fachlich geeignet (ausreichende praktische Erfahrungen und Kenntnisse) sein. Der Jagdaufseher erhält einen Ausweis über seine Bestätigung und ein Dienstabzeichen, diese sind bei der Ausübung stets mitzuführen.
Voraussetzungen
- gültiger Jagdschein
- Jagdpachtfähigkeit
- Persönliche Zuverlässigkeit (wird von der unteren Jagdbehörde geprüft)
Fachliche Eignung (ausreichende praktische Erfahrungen und Kenntnisse, insbesondere auch über das zu betreuende Revier)
Notwendige Unterlagen
- schriftlicher Antrag des Revierinhabers
- Darstellung der jagdpraktischen Erfahrung des zu bestellenden Jagdaufsehers
- gültiger Jagdschein
- ein Passbild
sofern vorhanden: Nachweis über Jagdaufseherlehrgang
Kosten
- Bestätigung: 20 Euro
Auslagen für Dienstabzeichen: 31,50 Euro