Springe zum Hauptinhalt der Seite Drücken Sie Alt + c, um zum Hauptinhalt der Seite zu springen. Springe zur Hauptnavigation Drücken Sie Alt + n, um zur Hauptnavigation zu springen. Springe zur Suche Drücken Sie Alt + s, um zur Suche zu springen. Seite vorlesen Springe zu den Einstellungen zur Barrierefreiheit Drücken Sie Alt + a, um zu den Einstellungen zur Barrierefreiheit zu springen.

Jagdaufseher

 

Allgemeines 
In einem Jagdbezirk obliegt der Jagdschutz neben den zuständigen öffentlichen Stellen dem Revierinhaber und den bestätigten Jagdaufsehern. Auf Antrag des Revierinhabers kann ein jagdpachtfähiger Jäger als Jagdaufseher bestätigt werden. Zuständig für die Bestätigung ist die untere Jagdbehörde (Kreisverwaltungsbehörde). Der Jäger muss einen gültigen Jagdschein besitzen. Ebenso muss er jagdpachtfähig, persönlich zuverlässig (wird von der unteren Jagdbehörde geprüft) und fachlich geeignet (ausreichende praktische Erfahrungen und Kenntnisse) sein. Der Jagdaufseher erhält einen Ausweis über seine Bestätigung und ein Dienstabzeichen, diese sind bei der Ausübung stets mitzuführen.

 

Voraussetzungen

  • gültiger Jagdschein
  • Jagdpachtfähigkeit
  • Persönliche Zuverlässigkeit (wird von der unteren Jagdbehörde geprüft)
  • Fachliche Eignung (ausreichende praktische Erfahrungen und Kenntnisse, insbesondere auch über das zu betreuende Revier) 

     

Notwendige Unterlagen 

  • schriftlicher Antrag des Revierinhabers
  • Darstellung der jagdpraktischen Erfahrung des zu bestellenden Jagdaufsehers
  • gültiger Jagdschein
  • ein Passbild
  • sofern vorhanden: Nachweis über Jagdaufseherlehrgang

     

Kosten

  • Bestätigung: 20 Euro 
  • Auslagen für Dienstabzeichen: 31,50 Euro

     

Jutta Greggenhofer
Telefon:
0821 3102 2257
Fax:
0821 3102 1257
E-Mail:
Margit Strohmaier
Telefon:
0821 3102 2256
Fax:
0821 3102 1256
E-Mail: