Jobcenter Augsburger Land bleibt am 11. Dezember geschlossen
Das betrifft sowohl die Hauptgeschäftsstelle in Augsburg sowie auch die Zweiggeschäftsstelle in Schwabmünchen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu beachten.
Alle InformationenJagdpacht
Allgemeines
Die Grundflächen der Gemeinschaftsjagdreviere (GJR'e), Eigenjagdreviere (EJR'e) und Staatsjagdreviere (StJR'e) können grundsätzlich an Dritte (Jäger) verpachtet werden. Die Verpachtung wird mit einem Jagdpachtvertrag geregelt. Die Formulare können beim Bayerischen Bauernverband und im Schreibwarenfachhandel erworben werden. Bei einer Neuverpachtung eines Jagdreviers beträgt die Mindestlaufzeit des Jagdpachtvertrages im Landkreis Augsburg neun Jahre. Bei Verlängerung bestehender Verträge beträgt die Laufzeit mindestens ein Jahr, nach oben gibt es keine Grenze. Jagdpachtverträge sind in mindestens dreifacher Ausfertigung bei der unteren Jagdbehörde zur Bestätigung abzugeben. Eine Ausfertigung erhält die Jagdgenossenschaft, eine der Jagdpächter und eine bleibt bei der unteren Jagdbehörde. Pachten mehrere Jäger ein Jagdrevier, so sind entsprechend mehr Ausfertigungen des Pachtvertrages vorzulegen.
Notwendige Unterlagen
- Jagdpachtvertrag (mindestens dreifach)
- Niederschrift der Jagdversammlung mit Beschluss über die Verpachtung
Kosten
Die Kosten für die Bestätigung des Jagdpachtvertrages betragen fünf Euro.