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Das betrifft sowohl die Hauptgeschäftsstelle in Augsburg sowie auch die Zweiggeschäftsstelle in Schwabmünchen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu beachten.

Alle Informationen

Jagdpacht

Allgemeines
Die Grundflächen der Gemeinschaftsjagdreviere (GJR'e), Eigenjagdreviere (EJR'e) und Staatsjagdreviere (StJR'e) können grundsätzlich an Dritte (Jäger) verpachtet werden. Die Verpachtung wird mit einem Jagdpachtvertrag geregelt. Die Formulare können beim Bayerischen Bauernverband und im Schreibwarenfachhandel erworben werden. Bei einer Neuverpachtung eines Jagdreviers beträgt die Mindestlaufzeit des Jagdpachtvertrages im Landkreis Augsburg neun Jahre. Bei Verlängerung bestehender Verträge beträgt die Laufzeit mindestens ein Jahr, nach oben gibt es keine Grenze. Jagdpachtverträge sind in mindestens dreifacher Ausfertigung bei der unteren Jagdbehörde zur Bestätigung abzugeben. Eine Ausfertigung erhält die Jagdgenossenschaft, eine der Jagdpächter und eine bleibt bei der unteren Jagdbehörde. Pachten mehrere Jäger ein Jagdrevier, so sind entsprechend mehr Ausfertigungen des Pachtvertrages vorzulegen.

Notwendige Unterlagen

  • Jagdpachtvertrag (mindestens dreifach)
  • Niederschrift der Jagdversammlung mit Beschluss über die Verpachtung

Kosten
Die Kosten für die Bestätigung des Jagdpachtvertrages betragen fünf Euro.

Margit Strohmaier
Telefon:
0821 3102 2256
Fax:
0821 3102 1256
E-Mail: