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Jagdschein

Aktuelle Hinweise für die Jagdscheinverlängerung 2026

Die Verlängerung der Jagdscheine ist ab dem 1. Februar 2026 möglich.
Alle Jagdscheininhaberinnen und Jagdscheininhaber erhalten die Informationen zur Verlängerung schriftlich per Post, sobald ihre Zuverlässigkeitsüberprüfung abgeschlossen ist.
Da die Überprüfungen nicht für alle gleichzeitig beendet werden konnten, erfolgt der Versand gestaffelt.

Bitte beachten Sie:
Eine Verlängerung Ihres Jagdscheins ist erst möglich, nachdem Sie das Schreiben zur Jagdscheinverlängerung erhalten haben.
Wir bitten Sie daher, bis zum 1. März 2026 von Sachstandsanfragen abzusehen.
Den Zeitpunkt des Abschlusses der Zuverlässigkeitsüberprüfung können wir nicht beeinflussen.

Sobald Ihre Verlängerung möglich ist, informieren wir Sie umgehend schriftlich.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.


Aktuelle Hinweise für Jägerprüflinge

Am besten beim Ablegen der schriftlichen Prüfung bei der unteren Jagdbehörde melden (Prüfung der Zuverlässigkeit).


Allgemeines
Wer die Jagd ausüben will muss im Besitz eines auf seinen Namen ausgestellten Jagdscheines sein, diesen bei Ausübung der Jagd mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. Der Jagdschein wird von der für den Wohnort des Antragsstellers zuständigen unteren Jagdbehörde (Kreisverwaltungsbehörde) als Ein- oder Dreijahresjagdschein erteilt. Für Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht 18 Jahre sind, darf nur ein Jugendjagdschein (gültig für ein Jahr) erteilt werden.

Vor der Ausstellung bzw. Verlängerung des Jagdscheines wird die persönliche Zuverlässigkeit von uns geprüft (Bundeszentralregister, Staatsanwaltschaft, Polizei, etc.). 

Bei Erstausstellung (z. B. Ablegung der Jägerprüfung), Zuzug in den Landkreis Augsburg und wenn der Jagdschein nicht fortlaufend verlängert wurde, ist es ratsam sich rechtzeitig (ca. 4 -5 Wochen vorher) mit dem Landratsamt Augsburg in Verbindung zu setzen, da die sofortige Ausstellung bzw. Verlängerung des Jagdscheines ansonsten nicht möglich ist.

Für Antragsteller, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die Jägerprüfung nicht in Deutschland abgelegt haben, gelten zusätzliche Vorschriften.


Kosten
Jahresjagdschein: 40 Euro Gebühr zuzüglich 20 Euro Jagdabgabe
Dreijahresjagdschein: 90 Euro Gebühr zuzüglich 60 Euro Jagdabgabe
Jugendjagdschein: 25 Euro Gebühr zuzüglich 12,50 Euro Jagdabgabe


Notwendige Unterlagen
Schriftliche Bestätigung einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden), die den beantragten Geltungszeitraum des Jagdscheines vollständig abdeckt. Ohne Nachweis dieser Bestätigung kann ausnahmslos kein Jagdschein ausgestellt oder verlängert werden.

 

Persönliche Vorsprache bitte in der Halderstraße 29, 86150 Augsburg (Bohus-Center).

Zahlungen im Bohus-Center sind ausschließlich mit Karte und PIN-Nr. möglich!


Jägerprüfung

Für die erstmalige Erteilung eines Jagdscheines ist die erforderliche Ablegung einer Jägerprüfung im Bundesgebiet erforderlich. Die Jägerprüfung beinhaltet einen schriftlichen und einen mündlich-praktischen Teil sowie eine Schießprüfung. Die Jägerprüfungen werden zentral für den Freistaat Bayern beim Landesamt für Maß und Gewicht Landshut organisiert. Für nähere Auskünfte bitten wir Sie, sich direkt dort zu melden.

Jutta Greggenhofer
Telefon:
0821 3102 2257
Fax:
0821 3102 1257
E-Mail: