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Jagd: Schadensausgleich nach dem Atomgesetz

Als Folge des Reaktorunglücks in Tschernobyl im Jahr 1986 ist die Strahlenbelastung von Wildtieren teilweise noch immer über dem zulässigen Grenzwert von 600 Becquerel (Bq/kg). Gerade bei Wildschweinen wird dieser Wert oft überschritten.
Wildbret mit einer Radiocäsiumbelastung von mehr als 600 bq/kg ist nicht mehr zum Verzehr geeignet und darf auch nicht in den Handel gebracht werden. Sie sollten das erlegte Tier deshalb über die Tierkörperbeseitigungsanlage entsorgen.


Für den Landkreis Augsburg ist das die:

BERNDT TBA KRAFTISRIED GMBH
Öschle 2
D-87647 Kraftisried
Telefon: 08377 929400
Fax: 08377 9294019
E-Mail: info-kraftisired@remove-this.berndt-gruppe.com

Vom Bundesverwaltungsamt Köln erhalten Sie für das nicht mehr verwertbare Wildbret eine Entschädigungszahlung nach dem Atomgesetz (Entschädigung für verstrahltes Wildbret und die Strahlenmessung, die Kosten für die Vernichtung wird nicht übernommen).
Die untere Jagdbehörde beim Landratsamt Augsburg leitet Ihren Antrag, nachdem sie ihn geprüft und registriert hat, an das Bundesverwaltungsamt Köln zur Entschädigungszahlung weiter.


Notwendige Unterlagen

  • Antrag auf Schadensausgleich
  • Protokoll des Messergebnisses
  • Entsorgungsnachweis/Vernichtungsnachweis der Kategorie 1 (KAT 1)


Die Unterlagen können nur noch in der aktuellen Version und im Original akzeptiert werden!

Jutta Greggenhofer
Telefon:
0821 3102 2257
Fax:
0821 3102 1257
E-Mail: